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Allgemeine Nutzungsbedingungen
Die Gemeinden als Dienstgeber tragen die Fürsorgepflicht und haben Verpflichtungen im Arbeitnehmerschutz (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch und NÖ Bedienstetenschutz). Sie müssen sicherstellen, dass Beschäftigte am Arbeitsplatz keine gesundheitlichen Schäden erleiden und entsprechende Schutzmittel zur Verfügung stellen.
Die Dienstgeber haben dafür zu sorgen, dass die Schutzvorkehrungen auf Kosten der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.
Ist das Tragen der FFP2-Masken oder sonstiger Schutzvorkehrungen am Arbeitsplatz verpflichtend - egal aus welchem Grund - hat die Gemeinde die Masken bzw. Schutzvorkehrungen zur Verfügung zu stellen und zu bezahlen.