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Weitere Verbesserungen für Musikschullehrer:innen

Verhandlungserfolg trotz schwieriger Rahmenbedingungen

Noch während die geplante Dienstrechtsreform bzw. das Musikschulgesetz in Begutachtung ist, konnte younion _ Die Daseinsgewerkschaft weitere Verhandlungserfolge erzielen. Christian Storfa, Vorsitzender der younion-Niederösterreich: „Die schon lange geplanten Gespräche mit der Dienstgeberseite fanden in sehr wertschätzender Atmosphäre statt, dafür möchte ich mich bedanken. Wir konnten auch die Wogen glätten, die durch Alleingänge ausgelöst wurden.“

Storfa spricht damit die Proteste einzelner Musikschullehrer:innen an: „In vielen Verhandlungen gehen die Emotionen hoch, dafür habe ich sehr großes Verständnis. Und selbstverständlich sind wir auch eine Kampforganisation, aber man muss schon wissen, wann was zum Einsatz kommt. Während laufender Gespräche aufzustehen und laut zu schreien ist das eine, am Verhandlungstisch tatsächlich gehört zu werden und auch Verbesserungen zu erzielen, das ganz andere.“

Diese Punkte konnte younion _ Die Daseinsgewerkschaft noch vor dem Beschluss der neuen Gesetze für Musikschullehrenden herausverhandeln:

  • Es wird teilweise deutlich höhere Einstiegsgehälter geben.
  • Es wird einen eigenen Verwendungszweig für Musik- und Kunstschullehrer (MK) geben.
  • Für die Verwendungsgruppen MK 1, MK 2 und MK 3 wird es neue Einstufungserfordernisse geben. Dabei wurden auch Instrumentalstudien bzw. Kombinationen aus zwei oder mehr Bachelorstudien berücksichtigt. Ebenso werden abgeschlossene Studien, die nicht mit ECTS Punkten bewertet sind, bedacht.
  • Es wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Durchlässigkeit von MK 2 zu MK 3 nach mindestens 7- jähriger Berufspraxis in MK 2 vorgesehen.
  • Es konnte eine zwingende Anrechnung von Studienzeiten (max. Mindeststudiendauer; max. Gesamtausmaß 6 Jahre), wenn diese als zwingende Vorbildung für die Berufsausübung definiert sind, erreicht werden.
  • Die oft kritisierten „10-minütigen Pausen“, die auch als „Organisationszeit“ bezeichnet wurden, werden ersatzlos gestrichen.
  • Es wird in das Gesetz selbst ein Passus aufgenommen, wonach bei Betriebsübergängen bei allen Kolleg:innen, die dem NÖ GVBG unterliegen, dieses auch weiterhin anzuwenden ist.
    Es ist daher ausgeschlossen, dass ein Betriebsübergang zu einem zwangsweisen Wechsel in das neue Dienstrecht führen kann.
  • Die Ferienregelung wird zukünftig nach den landesgesetzlichen Bestimmungen (und nicht nach den bundesgesetzlichen) geregelt.

Christian Storfa: „Sozialpartnerschaft lebt davon, dass man einander zuhört – und auch Kompromisse schließt. Wir sind bei einigen Dingen auch noch in finaler Abstimmung. Und selbstverständlich bleiben wir auch danach bei den Passagen dran, die noch nicht unseren Vorstellungen entsprechen. Überzeugungsarbeit ist allerdings kein lauter Sprint, sondern ein ruhigerer Marathon.“