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„Bezahlte Ruhepause“

ein Durchbruch ist gelungen

Ab 1.4. gilt die Zeit der Ruhepausen gem. § 4a Abs 1 NÖ GVGB als Dienstzeit.

Konkret bedeutet das: Die halbstündige gesetzliche Ruhepause bei mehr als sechsstündiger Tagesdienstzeit ist nunmehr bezahlt.