„Bezahlte Ruhepause“
ein Durchbruch ist gelungen
Ab 1.4. gilt die Zeit der Ruhepausen gem. § 4a Abs 1 NÖ GVGB als Dienstzeit.
Konkret bedeutet das: Die halbstündige gesetzliche Ruhepause bei mehr als sechsstündiger Tagesdienstzeit ist nunmehr bezahlt.