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Arbeitslosenunterstützung

Mitglieder, die ohne eigenes Verschulden arbeitslos werden, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Unterstützung.

Wer kann Unterstützung beziehen? Mitglieder, die ohne eigenes Verschulden arbeitslos werden, haben Anspruch auf eine einmalige Unterstützung. Voraussetzungen sind die aktive Mitgliedschaft mit Leistung von mind. 24 Vollmonatsbeiträgen und die unverzügliche Meldung beim Arbeitsamt. Als Nachweis sind die Mitgliedskarte und die Bestätigung des Arbeitsmarkservice über den Leistungsanspruch vorzulegen.

Die Auszahlung erfolgt im nachhinein. Der Beitrag für arbeitslose Mitglieder beträgt EUR 2,-. Der Beitragsrückstand darf zwei Monate nicht überschreiten.

Höhe der Unterstützung:
das Vierfache des monatlichen Durchschnittsbeitrages

Dauer der Unterstützung:
bei 2- bis 9-jähriger Mitgliedschaft - 3 Monate
bei 10- bis 14-jähriger Mitgliedschaft - 4 Monate
bei 15- bis 20-jähriger Mitgliedschaft - 5 Monate

Weihnachtsunterstützung

Als Weihnachtsunterstützung wird vom ÖGB eine Summe von 50,- Euro gewährt. Voraussetzung ist, dass die AL-Beiträge von monatlich EUR 2,- für die younion Mitgliedschaft weiter entrichtet wurden und das arbeitslose Mitglied in der Zeit von 1. bis 31. Dezember beim Arbeitsamt als gemeldet aufscheint. Als Nachweis sind die Mitgliedskarte und die Bestätigung des Arbeitsmarktservice über den Leistungsanspruch vorzulegen.

Die Auszahlung der Weihnachtsunterstützungen an die arbeitslosen Mitglieder der younion soll in der Zeit vom 01. Dezember bis spätestens 31. Jänner erfolgen. Anträge sind daher so zeitgerecht zu stellen damit die Auszahlungsfrist eingehalten werden kann.

Darüber hinaus, bitten wir, jede Datenänderung  (Adresse, Beschäftigung, Pensionsleistung, Bankverbindung etc.) unserer Mitgliederservicestelle (Koll. Sandra Feigl – Mitgliederevidenz, Adresse: Karl-Waldbrunner-Platz 1/2, 1210 Wien Telefon: +43 (0)1 31316-83701 Fax: +43 (0)1 31316-83892  sandra.feigl@younion.at) bekannt zu geben.