Zum Hauptinhalt wechseln
©Ahmet Aglamaz - stock.adobe.com

Covid 19 Infoportal

Brief des Landesvorsitzenden bezüglich "Wiedereingliederungsteilzeit"

Liebe KollegInnen!

Wie bereits bekannt, hat der Landtag am 27.02.2020 beschlossen unseren Antrag um Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Krankheit durch Herabsetzung des Beschäftigungsausmaße (Wiedereingliederungsteilzeit) im Sinne des § 13a AVRAG in das NÖ. GVBG 1976 (20. Novelle) aufzunehmen und gem. nachstehenden Newsletter des LGBl. am 10.04.2020 kundgemacht und tritt somit am Tag nach der Kundmachung in Kraft (zumal im Gesetz kein besonderer Tag bestimmt wurde). „§ 19a Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Krankheit durch Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes (Wiedereingliederungsteilzeit) Vertragsbediensteten kann im Sinne von § 13a AVRAG die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit auf Antrag durch Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes bis auf 12 Stunden der regelmäßigen Wochendienstzeit gewährt werden, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen.“

Aufgrund der Kundmachung des Gesetzes im NÖ. LGBl. über die Wiedereingliederungsbeihilfe, nachstehend einige Links betreffend umfassender Infos:

Österreichische Gesundheitskasse für VB nach altem Recht bis 31.1.2000:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/content_print.xhtml?contentid=10007.825791&viewmode=content&print=true

Infos der BVAEB für VB deren DV nach dem 31.12.2000 begründet wurden:
https://www.bvaeb.sv.at/cdscontent/content_print.xhtml?contentid=10007.840461&viewmode=content&print=true

Infos von fit2work:

https://fit2work.at/artikel/wiedereingliederungsteilzeitgesetz-wietz

zu Fällen aus der Praxis:
https://fit2work.at/artikel/faelle-aus-der-praxis-5

Infos der AK Österreich:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/krankheitundpflege/krankheit/Wiedereingliederungsteilzeit.html

Infos aus der LPV der PV LG NÖ.:
http://www.lpv.co.at/service/informationen/

Umfangreiche Broschüre des BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=407

In der Hoffnung euch die Informationsquellen weitgehend zusammengefasst zu haben,  verbleiben wir

mit gewerkschaftlichen Grüßen

Christian Storfa 

Vorsitzender younion NÖ

 

Schreiben an Sozialpartner
Generalkollektivvertrag

Sehr geehrter Herr Präsident Bgm. Mag. Alfred Riedl,
sehr geehrter Herr Präsident Bgm. Rupert Dworak,
sehr geehrter Herr Vorsitzender des Städtebundes Bgm. Mag. Matthias Stadler,

um die heimischen Arbeitsplätze noch sicherer zu machen und vor allem um weitere Lockdowns zu  verhindern haben sich die Sozialpartner und die IV in einem General-Kollektivvertrag auf klare  Regeln für Corona-Tests für Beschäftigte geeinigt.

  • Wer einen negativen Corona-Test für die Ausübung des Berufes benötigt kann sich während  der Arbeitszeit testen lassen.
  • Wenn eine Testung im Betrieb nicht möglich ist dann ist der Weg zur und von der Arbeitsstelle zur Teststelle Arbeitszeit.
  • Arbeitnehmer dürfen nach einem positiven Test nicht benachteiligt werden.
  • Wer bei der Ausübung seiner Tätigkeit eine Maske tragen muss hat nach drei Stunden eine  „Masken-Auszeit“ von mindestens zehn Minuten.

Regelmäßige Tests sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg aus dem Lockdown.

Wir ersuchen die Sozialpartner diesen „General-Kollektivvertrag“ auch für die NÖ

Gemeindebedienstete zu übernehmen.

Weiters erlauben wir uns nochmals auf unser Schreiben vom 18.12.2020 hinzuweisen mit dem wir  auf die vom Nationalrat beschlossenen Änderungen des Mutterschutzgesetzes hingewiesen haben.

Ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche haben Schwangere bei voller Lohnfortzahlung  Anspruch auf Freistellung, wenn eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines  anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist.

Auch hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben um die betroffenen Kolleginnen zu schützen.

Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Bemühungen und Ihr Verständnis und empfehlen uns

mit freundlichen Grüßen
Christian Storfa                                                                  Franz Leidenfrost
Landesvorsitzender                                                           Landessekretär

 

Schreiben an Sozialpartner
Freistellung von schwangeren Beschäftigten mit Körperkontakt

Sehr geehrter Herr Präsident Bgm. Mag. Alfred Riedl,
sehr geehrter Herr Präsident Bgm. Rupert Dworak,
sehr geehrter Herr Vorsitzender des Städtebundes Bgm. Mag. Matthias Stadler,

der Nationalrat hat in letzter Zeit im Rahmen von Maßnahmenpaketen zur COVID-19-Epidemie für  die ArbeitnehmerInnen wichtige Gesetze beschlossen.
Am 5.11.2020 wurde mit einer Änderung des AVRAG beschlossen, dass ArbeitnehmerInnen ab  1.11.2020 einen Rechtsanspruch auf eine vierwöchige Sonderbetreuungszeit haben.

Zwischen dem 1. November 2020 und dem 9. Juli 2021 (Ende des Schuljahres 2020/2021) ist es  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder Menschen mit  Behinderungen betreuen müssen oder Angehörige pflegebedürftiger Personen sind, mit Hilfe eines  Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit sowie der Möglichkeit einer Vereinbarung der  Sonderbetreuungszeit im Ausmaß von bis zu vier Wochen möglich gemacht werden, der Betreuung nbei laufendem Arbeitsverhältnis nachzugehen.

Am 11.12.2020 wurde mit einer Änderung des Mutterschutzgesetzes beschlossen, dass Schwangere,  die bei der Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben, künftig ab Beginn der 14.  Schwangerschaftswoche bei voller Lohnfortzahlung freigestellt werden müssen, wenn eine  Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich  ist. Diese Regelung gilt vorläufig bis 31.3.2021.
Da auch die Gemeindebediensteten auf Grund der COVID-Situation die gleichen Probleme wie die  ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft haben, und es daher für uns vollkommen unverständlich  ist, dass diese Regelungen nicht für die Gemeindebediensteten gelten sollen, ersuchen wir Sie dafür  zu sorgen, dass gleichgelagerte befristete Regelungen ehestmöglich auch im NÖ Gemeindedienstrecht und im NÖ Mutterschutz-Landesgesetz verankert werden.

Mit dem Dank für Ihr Verständnis verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen

Christian Storfa                                                                  Franz Leidenfrost
Landesvorsitzender                                                           Landessekretär

 

Brief an die NÖ BürgermeisterInnen
Brief des Landesvorsitzenden der younion NÖ, Kollegen Christian Storfa, an die BürgermeisterInnen in Niederösterreich

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Eine Gruppe, die durch die Corona-Krise massiv betroffen ist, ist die Gruppe der jungen Menschen! Bis zu 10.000 Lehrstellen fehlen in Österreich durch die Corona-Krise. Eine ganze Generation steht ohne jede Perspektive da. Es geht nicht einfach um Jugendarbeitslosigkeit, es geht um verzweifelte Familien, es geht auch um fehlende Fachkräfte in der Zukunft. Das besonders Jugendliche davon betroffen sind zeigt eine Studie der Donau-Universität Krems und des österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie.

Nun ist die öffentliche Hand massiv gefordert.
Gemeinden müssen ihre Verpflichtungen wahrnehmen und gerade jetzt verstärkt Lehrlinge aufnehmen, um die Jugendarbeitslosigkeit einzudämmen!

Auch die Bundesregierung muss zu ihrem Wort stehen und Verantwortung zeigen. Der Bundeskanzler hat klar gesagt, dass alles Menschenmögliche getan wird, um Arbeitslosigkeit zu verhindern, "koste es was es wolle"! Dieses Versprechen muss erfüllt werden!

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Ich fordere Sie auf und bitte Sie - geben Sie der Jugend wieder eine Perspektive und eine Chance, schaffen Sie Ausbildungsplätze in Ihrer Gemeinde!

Vielen Dank,
mit gewerkschaftlichen Grüßen

Christian Storfa
Landesvorsitzender
younion Niederösterreich