Covid 19 Infoportal
Brief des Landesvorsitzenden bezüglich "Wiedereingliederungsteilzeit"
Liebe KollegInnen!
Wie bereits bekannt, hat der Landtag am 27.02.2020 beschlossen unseren Antrag um Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Krankheit durch Herabsetzung des Beschäftigungsausmaße (Wiedereingliederungsteilzeit) im Sinne des § 13a AVRAG in das NÖ. GVBG 1976 (20. Novelle) aufzunehmen und gem. nachstehenden Newsletter des LGBl. am 10.04.2020 kundgemacht und tritt somit am Tag nach der Kundmachung in Kraft (zumal im Gesetz kein besonderer Tag bestimmt wurde). „§ 19a Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Krankheit durch Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes (Wiedereingliederungsteilzeit) Vertragsbediensteten kann im Sinne von § 13a AVRAG die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit auf Antrag durch Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes bis auf 12 Stunden der regelmäßigen Wochendienstzeit gewährt werden, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen.“
Aufgrund der Kundmachung des Gesetzes im NÖ. LGBl. über die Wiedereingliederungsbeihilfe, nachstehend einige Links betreffend umfassender Infos:
Österreichische Gesundheitskasse für VB nach altem Recht bis 31.1.2000:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/content_print.xhtml?contentid=10007.825791&viewmode=content&print=true
Infos der BVAEB für VB deren DV nach dem 31.12.2000 begründet wurden:
https://www.bvaeb.sv.at/cdscontent/content_print.xhtml?contentid=10007.840461&viewmode=content&print=true
Infos von fit2work:
https://fit2work.at/artikel/wiedereingliederungsteilzeitgesetz-wietz
zu Fällen aus der Praxis:
https://fit2work.at/artikel/faelle-aus-der-praxis-5
Infos der AK Österreich:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/krankheitundpflege/krankheit/Wiedereingliederungsteilzeit.html
Infos aus der LPV der PV LG NÖ.:
http://www.lpv.co.at/service/informationen/
Umfangreiche Broschüre des BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=407
In der Hoffnung euch die Informationsquellen weitgehend zusammengefasst zu haben, verbleiben wir
mit gewerkschaftlichen Grüßen
Christian Storfa
Vorsitzender younion NÖ
Schreiben an Sozialpartner
Generalkollektivvertrag
Sehr geehrter Herr Präsident Bgm. Mag. Alfred Riedl,
sehr geehrter Herr Präsident Bgm. Rupert Dworak,
sehr geehrter Herr Vorsitzender des Städtebundes Bgm. Mag. Matthias Stadler,
um die heimischen Arbeitsplätze noch sicherer zu machen und vor allem um weitere Lockdowns zu verhindern haben sich die Sozialpartner und die IV in einem General-Kollektivvertrag auf klare Regeln für Corona-Tests für Beschäftigte geeinigt.
- Wer einen negativen Corona-Test für die Ausübung des Berufes benötigt kann sich während der Arbeitszeit testen lassen.
- Wenn eine Testung im Betrieb nicht möglich ist dann ist der Weg zur und von der Arbeitsstelle zur Teststelle Arbeitszeit.
- Arbeitnehmer dürfen nach einem positiven Test nicht benachteiligt werden.
- Wer bei der Ausübung seiner Tätigkeit eine Maske tragen muss hat nach drei Stunden eine „Masken-Auszeit“ von mindestens zehn Minuten.
Regelmäßige Tests sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg aus dem Lockdown.
Wir ersuchen die Sozialpartner diesen „General-Kollektivvertrag“ auch für die NÖ
Gemeindebedienstete zu übernehmen.
Weiters erlauben wir uns nochmals auf unser Schreiben vom 18.12.2020 hinzuweisen mit dem wir auf die vom Nationalrat beschlossenen Änderungen des Mutterschutzgesetzes hingewiesen haben.
Ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche haben Schwangere bei voller Lohnfortzahlung Anspruch auf Freistellung, wenn eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist.
Auch hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben um die betroffenen Kolleginnen zu schützen.
Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Bemühungen und Ihr Verständnis und empfehlen uns
mit freundlichen Grüßen
Christian Storfa Franz Leidenfrost
Landesvorsitzender Landessekretär
Schreiben an Sozialpartner
Freistellung von schwangeren Beschäftigten mit Körperkontakt
Sehr geehrter Herr Präsident Bgm. Mag. Alfred Riedl,
sehr geehrter Herr Präsident Bgm. Rupert Dworak,
sehr geehrter Herr Vorsitzender des Städtebundes Bgm. Mag. Matthias Stadler,
der Nationalrat hat in letzter Zeit im Rahmen von Maßnahmenpaketen zur COVID-19-Epidemie für die ArbeitnehmerInnen wichtige Gesetze beschlossen.
Am 5.11.2020 wurde mit einer Änderung des AVRAG beschlossen, dass ArbeitnehmerInnen ab 1.11.2020 einen Rechtsanspruch auf eine vierwöchige Sonderbetreuungszeit haben.
Zwischen dem 1. November 2020 und dem 9. Juli 2021 (Ende des Schuljahres 2020/2021) ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder Menschen mit Behinderungen betreuen müssen oder Angehörige pflegebedürftiger Personen sind, mit Hilfe eines Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit sowie der Möglichkeit einer Vereinbarung der Sonderbetreuungszeit im Ausmaß von bis zu vier Wochen möglich gemacht werden, der Betreuung nbei laufendem Arbeitsverhältnis nachzugehen.
Am 11.12.2020 wurde mit einer Änderung des Mutterschutzgesetzes beschlossen, dass Schwangere, die bei der Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben, künftig ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bei voller Lohnfortzahlung freigestellt werden müssen, wenn eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Diese Regelung gilt vorläufig bis 31.3.2021.
Da auch die Gemeindebediensteten auf Grund der COVID-Situation die gleichen Probleme wie die ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft haben, und es daher für uns vollkommen unverständlich ist, dass diese Regelungen nicht für die Gemeindebediensteten gelten sollen, ersuchen wir Sie dafür zu sorgen, dass gleichgelagerte befristete Regelungen ehestmöglich auch im NÖ Gemeindedienstrecht und im NÖ Mutterschutz-Landesgesetz verankert werden.
Mit dem Dank für Ihr Verständnis verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Christian Storfa Franz Leidenfrost
Landesvorsitzender Landessekretär
Brief an die NÖ BürgermeisterInnen
Brief des Landesvorsitzenden der younion NÖ, Kollegen Christian Storfa, an die BürgermeisterInnen in Niederösterreich
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Eine Gruppe, die durch die Corona-Krise massiv betroffen ist, ist die Gruppe der jungen Menschen! Bis zu 10.000 Lehrstellen fehlen in Österreich durch die Corona-Krise. Eine ganze Generation steht ohne jede Perspektive da. Es geht nicht einfach um Jugendarbeitslosigkeit, es geht um verzweifelte Familien, es geht auch um fehlende Fachkräfte in der Zukunft. Das besonders Jugendliche davon betroffen sind zeigt eine Studie der Donau-Universität Krems und des österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie.
Nun ist die öffentliche Hand massiv gefordert.
Gemeinden müssen ihre Verpflichtungen wahrnehmen und gerade jetzt verstärkt Lehrlinge aufnehmen, um die Jugendarbeitslosigkeit einzudämmen!
Auch die Bundesregierung muss zu ihrem Wort stehen und Verantwortung zeigen. Der Bundeskanzler hat klar gesagt, dass alles Menschenmögliche getan wird, um Arbeitslosigkeit zu verhindern, "koste es was es wolle"! Dieses Versprechen muss erfüllt werden!
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Ich fordere Sie auf und bitte Sie - geben Sie der Jugend wieder eine Perspektive und eine Chance, schaffen Sie Ausbildungsplätze in Ihrer Gemeinde!
Vielen Dank,
mit gewerkschaftlichen Grüßen
Christian Storfa
Landesvorsitzender
younion Niederösterreich