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Unterstützung im Notfall
Wir helfen in Lebenskrisen
Aus Mitteln der Landesgruppe bzw. des Sozialwerkes können Mitgliedern, die unverschuldet in Not geraten sind und einer finanziellen Hilfe bedürfen, außerordentliche Beihilfen und Unterstützungen gewährt werden.
Eine Anspruchsberechtigung liegt frühestens nach einer halbjährigen Gewerkschaftszugehörigkeit zu unserer Fachgewerkschaft vor. Begründete Ansuchen sind über die Ortsgruppe bzw. Bezirksgruppe an die younion, Landesgruppe Oberösterreich, 4020 Linz, Volksgartenstr. 34, zu richten.