Steuerlöscher 2020 - Derzeit Telefon/Mail/WhatsApp - Beratungen möglich
Durchführung der Arbeitnehmer_innen-Veranlagung für 2020 per Mail, Telefon oder WhatsApp
Aufgrund der Corona-Krise kann derzeit keine persönliche Beratung für die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung/Einkommenssteuererklärung erfolgen.
Um dieses Service weiterhin anzubieten kann durch direkte Kontaktaufnahme mit LS Mag. Florian Fleissner (0664-6145347, florian.fleissner@younion.at) diese per Telefon, Mail oder WhatsApp erfolgen. Die Zugangsdaten für FinanzOnline sollen telefonisch bekannt gegeben werden.
Wichtig: Gerade auch bei unterjährigem Arbeitsbeginn oder Teilzeitarbeit kann sich die Arbeitnehmerveranlagung auszahlen (z.B. durch Rückerstattung der "Negativsteuer“).
Ob Absetzposten, z.b. Freibeträge (Kinderfreibeträge) oder Absetzbeträge (Alleinverdiener_inabsetzbetrag) steuerlich berücksichtigt werden können, können Sie anhand der im Download zur Verfügung stehenden Checkliste abklären.
Die Abgabe der Arbeitnehmer-Veranlagung ist für bis zu 5 Jahre rückwirkend möglich (im Jahr 2020 rückwirkend bis 2015).