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FAQ
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FAQ

Personalvertretungs- und Gewerkschaftswahl 2024

Hier beantworten wir alle Fragen zu den Personalvertretungs- und Gewerkschaftswahl 2024.

Bei den Personalvertretungswahlen haben Sie die Möglichkeit die örtliche Personalvertretung in Ihrer Dienststelle zu wählen.

Des Weiteren haben begünstigt behinderte Bedienstete die Möglichkeit Ihre Behindertenvertrauenspersonen zu wählen (HG I – III).

Zudem findet im selben Zeitraum, innerhalb des Wiener Gesundheitsverbundes, die Wahl der Vertretung gemäß § 3 Abs. 3 KA-AZG statt.

Bei der Gewerkschaftswahl 2024 wählen Sie jeweils die Delegierten zur Wiener Landeskonferenz und den Hauptgruppenausschuss der

  • Hauptgruppe I – Magistrat der Stadt Wien
  • Hauptgruppe II – Wiener Gesundheitsverbund
  • Hauptgruppe III – Magistratische Betriebe MA 31, MA 44, MA 48 und Friedhöfe Wien
  • Hauptgruppe VII – Pensionist:innen
  • Hauptgruppe VIII – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe

Die Gewerkschaftswahl folgender Hauptgruppen wurde 2023 abgehalten.

  • Hauptgruppe IV – Wiener Stadtwerke Holding AG, Wiener Linien GmbH & Co KG, Bestattung Wien
  • Hauptgruppe V – Energie Wien (Wien Energie)
  • Hauptgruppe VI – Wiener Netze GmbH

Der allgemeine Wahltag findet am 16. Mai 2024 statt. In vielen Dienststellen gibt es die Möglichkeit an den Vorwahltagen im Zeitraum vom 13. – 15. Mai 2024 vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. 

Bei der Personalvertretungswahl dürfen alle Bedienstete in den Dienststellen des Magistrats, der magistratischen Betriebe, des Wiener Gesundheitsverbundes und der Wiener Stadtwerke wählen.

Bei der Gewerkschaftswahl darf jedes Mitglied, welches zum Stichtag (11. April 2024) alle Voraussetzungen erfüllt, vom Wahlrecht Gebrauch machen.

Es dürfen ausschließlich folgende Personen innerhalb des Wiener Gesundheitsverbundes wählen:

  • Ärzte/Ärztinnen gemäß Ärztegesetz 
  • Angehörige des Gesundheits- und Krankenpflegeberufs gemäß Gesundheit- und Krankenpflegegesetz
  • Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste gemäß MTD-Gesetz
  • Angehörige des medizinisch-technischen Fachdienstes gemäß dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G)
    Angehörige der Sanitätshilfsdienste gemäß MTF-SHD-G
  • Angehörige der medizinischen Assistenzberufe und der Operationstechnischen Assistenz sowie Trainingstherapeuten/Trainingstherapeutinnen gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG)
  • Hebammen gemäß Hebammengesetz
  • Angehörige des kardiotechnischen Dienstes sowie Kardiotechniker/innen in Ausbildung gemäß Kardiotechnikergesetz
  • Gesundheitspsychologen/Gesundheitspsychologinnen und klinische Psychologen/Psychologinnen sowie Psychologen/Psychologinnen im Rahmen des Erwerbs praktischer fachlicher Kompetenz gemäß Psychologengesetz
  • Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen sowie Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen in Ausbildung gemäß Psychotherapiegesetz
  • Apothekenleiter/Apothekenleiterinnen gemäß § 37 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907 sowie andere allgemein berufsberechtigte Apotheker/Apothekerinnen in Anstaltsapotheken im Sinn des § 3b Apothekengesetz
  • medizinische Masseure/Masseurinnen sowie medizinische Masseure/Masseurinnen in Ausbildung und Heilmasseure/Heilmasseurinnen sowie Heilmasseure/Heilmasseurinnen in Ausbildung gemäß Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz
  • Zahnärztliche Assistentinnen/Zahnärztliche Assistenten sowie Zahnärztliche Assistentinnen/Zahnärztliche Assistenten in Ausbildung gemäß Zahnärztegesetz

Die genauen Angaben über den Wahlort und die Wahlzeiten finden Sie in Ihrer Dienststelle, sowie auf der Homepage der younion – LG Wien.

Seit 08. Mai 2024, 17:00 Uhr ist die Frist für die Beantragung der Briefwahl abgelaufen. Daher kann keine Wahlkarte mehr ausgestellt werden. Die Stimmabgabe im Wahllokal ist jedoch weiterhin möglich. Die Öffnungszeiten der Wahllokale befinden sich in den Downloads.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 16. Mai 2024, 13:00 Uhr beim Zentralwahlausschuss (Personalvertretungs- und Behindertenvertrauenspersonenwahl) bzw. beim Wahlvorstand (Gewerkschaftswahl) einlangen.

Sollten Sie am Wahltag in Ihrer Dienststelle sein und somit die Briefwahlunterlagen nicht benötigen, so haben Sie die Möglichkeit in Ihrem Wahlsprengel von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Sie müssen unbedingt die Briefwahlunterlagen in Ihren Sprengel mitnehmen, um wählen zu können. Vor Ort werden Ihnen die Briefwahlunterlagen abgenommen und Sie können bei der Kommission wählen. 

Sie haben die Möglichkeit Ihre verschlossenen Briefwahlunterlagen im Wahlbüro bis 16. Mai 2024, 13:00 Uhr persönlich abzugeben.

Wahlbüro
Maria – Theresien – Straße 11, younion Hall
1090 Wien

Selbstverständlich haben Sie das Recht zu wählen.

Sie haben bei der Gewerkschaftswahl sowie der Personalvertretungs- und Behindertenvertrauenspersonenwahl die Möglichkeit persönlich oder mittels Briefwahlantrag zu wählen.

Wenn Sie als Lehrling, Schüler:in und Student:in younion Gewerkschaftsmitglied sind, so haben Sie das Recht bei der younion Gewerkschaftswahl zu wählen.

Der Wähler:innenwille muss klar erkennbar sein. Ihre Stimme können Sie durch ein eindeutiges Kreuz im Kreis neben der jeweiligen Listenposition abgeben. Zusätzliche Markierungen am Stimmzettel können zur Ungültigkeit führen.

Alle vorläufigen Ergebnisse können am 16. Mai 2024 (allgemeiner Wahltag) ab 13:00 Uhr laufend nach Einlangen bei der Wahlbehörde auf unserer Homepage younion2024.elect.at abgerufen werden. Zudem finden Sie die Ergebnisse auf den Kundmachungen in Ihrer Dienststelle (Personalvertretung) bzw. in Ihrer Hauptgruppe (Gewerkschaftswahl).

Die Personalvertretung ist Ihre örtliche Interessensvertretung in Ihrer Dienststelle. Sie haben die Möglichkeit ihre Personalvertretung mit dem weißen Stimmzettel bei der diesjährigen Wahl zu wählen.

Der Dienststellenausschuss setzt sich aus den von Ihnen gewählten Personalvertreter:innen zusammen. Ausschlaggebend ist das Wahlergebnis.
Es kann durchaus möglich sein, dass mehreren Dienststellen zu einem Dienststellenausschuss zusammengeführt sind.

Bei Fragen bezüglich der Gewerkschaftswahl können Sie ihre Fragen direkt an einen Ansprechpartner Ihrer Hauptgruppe richten.

Fragen bezüglich der Personalvertretungs- und Behindertenvertrauenspersonenwahl werden direkt von Ihrer örtlichen Personalvertretung beantwortet.