Zum Hauptinhalt wechseln

Kollektivvertrag

Die younion _ Die Daseinsgewerkschaft als gewerkschaftliche Interessensvertretung verhandelt den Kollektivvertrag mit ihrem Sozialpartner, der Österreichischen Bundesliga für alle Profi-Fußballer*innen, die in Österreich aktiv tätig sind.

Der Kollektivvertrag regelt die rechtliche Basis für die Ausübung des Berufes als Fußball-Profi.

Der im Jahr 2008 abgeschlossene und seither immer wieder adaptierte Kollektivvertrag regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Bundesliga-Klubs und Spielern sehr detailliert und stellt für beide Seiten eine wesentliche Verbesserung im Bereich der Rechtssicherheit dar.

Seit seiner Einführung, die nach intensiven Verhandlungen mit der Bundesliga (unter Präsident Martin Pucher und Vorstand Georg Pangl) von Funktionären der younion _ Die Daseinsgewerkschaft zustande kam, ist eine wesentliche rechtliche Besserstellung erzielt worden.

Kollektivverträge verhelfen Arbeitnehmer*innen zu ihren Rechten und Ansprüchen, die nicht in Gesetzen geregelt sind.

Der Kollektivvertrag regelt auch alle wichtigen wechselseitigen Rechte und Pflichten eines Arbeitsverhältnisses, darunter so wesentliche Bereiche wie:

  • die Rechte und Pflichten von Dienstnehmer und Dienstgeber
  • die Mindestgehälter
  • die Entgeltfortzahlung
  • die Beendigung von Arbeitsverträgen
  • Urlaubs- und Disziplinarregelung