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Erfolgreich verhandelt!

Für Kolleg:innen, welche der Dienstordnung 1994, Vertragsbediensteten-ordnung 1995 und Wiener-Bedienstetengesetz unterliegen, konnte  die younion_Die Daseinsgewerkschaft wesentliche familienpolitische  Erfolge, in sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen mit der  Dienstgeberin, erreichen:

Die Pflegefreistellung wurde mit 1.8.2023 erweitert:

  • bei nahen Angehörigen ist KEIN gemeinsamer Wohnsitz mehr erforderlich!
  • weiters gebührt die Pflegefreistellung von max. sechs Werktagen nun auch für Personen, die zwar nicht als nahe Angehörige gelten, aber im gemeinsamen Haushalt leben. 

Der Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes 

wurde auf das vollendende 8. Lebensjahr des Kindes erweitert, sowie eine Verkürzung der Wartefrist erreicht. Für ein behindertes Kind, für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird und im gemeinsamen Haushalt lebt, besteht der Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes auch über das 8. Lebensjahr hinaus

Flexible Arbeitszeitregelungen

Wer ein Kind, dass das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder einen nahen Angehörigen oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende (andere) Person betreut, kann um individuelle Anpassung der Arbeitsmuster im Gleitzeit-, oder Fixdienstplan ansuchen (z.B. andere Blockzeit, oder Einteilung nur zu Tagdiensten, etc.)
Die Dienstgeberin muss binnen vier Wochen darüber entscheiden. Die Ablehnung oder Aufschiebung muss von der Dienstgeberin begründet werden! Dasselbe gilt auch, wenn diese Bediensteten um Telearbeit, mobiles Arbeiten oder Pflegeteilzeit ansuchen. Gemeint sind hier, die Ansuchen auf die Arbeitsform an sich, nicht der einzelne Tag an dem z.B. mobil gearbeitet wird.

Information über frei werdende Dienstposten

Vertragliche Bedienstete mit einem befristen Dienstvertrag, müssen von den Dienststellen über frei werdende unbefristete Dienstposten (im Bereich der jeweiligen Dienststelle) informiert werden. Diese Information ist innerhalb der Dienststelle, an einer leicht zugänglichen Stelle, zu veröffentlichen, bzw. kann auch auf elektronischem Weg erfolgen.

Benachteiligungsverbot nach den EU Richtlinien

Bedienstete dürfen aufgrund der Beantragung und/oder Inanspruchnahme einer 

  • flexiblen Arbeitszeitregelung
  • Eltern-Karenz
  • Frühkarenz
  • Pflegeteilzeit
  • Pflegefreistellung

(Aufzählung auszugsweise, keine Vollständigkeit!)

nicht benachteiligt, gekündigt, entlassen oder sonstigen negativen Konsequenzen ausgesetzt werden. Schlechterstellungen, weil sich Bedienstete beschweren oder ein Verfahren zur Durchsetzung dieser Rechte anstreben, gelten ebenfalls als Benachteiligung.

(Alle angeführten Informationen auszugsweise, kein Anspruch auf Vollständigkeit.)

Vieles erscheint auf den ersten Blick oft selbstverständlich, doch das ist es nicht.
Dahinter steckt der unermüdliche Einsatz der younion_Die Daseinsgewerkschaft.
Gemeinsam setzen wir uns ein, um für Kolleg:innen der Stadt Wien die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Es zahlt sich aus, Gewerkschaftsmitglied zu sein.