Teilzeit
Änderung bei Mehrdienstleistungen von Teilzeitbeschäftigten
Es konnte endlich die Anpassung der Mehrdienstleistungszulage in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen von 75% auf 100% bzw. in Freizeit von 1:1,75 auf 1:2 erhöht werden und damit eine Angleichung erfolgen.
In Zukunft dürfen Teilzeitbeschäftigte zu Mehrdienstleistung herangezogen werden, auch wenn (Vollzeit-) Bedienstete zur Verfügung stehen. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle gesetzlich verankerten Teilzeitvarianten (Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes, Familienhospiz-Teilzeit oder Pflegeteilzeit).
Unberührt bleibt die gesetzliche Regelung, wenn die Dienstleistung zur Vermeidung eines Schadens unverzüglich notwendig ist. Ebenfalls unberührt bleiben die Auszahlungsmodalitäten gem. § 59 Abs. 10 Wiener Bedienstetengesetz.
Tritt in Kraft mit dem folgenden Monatsersten der Kundmachung der 4. Dienstrechtsnovelle
Teilzeit für Verwaltungspraktikant:innen
Mit der 2. Dienstrechtsnovelle 2023 wurde es den Verwaltungspraktikant:innen (Personen, welche eine höhere Schule absolviert haben; Student:innen während oder nach dem Studium) ermöglicht, während dem 12-monatigen Praktikum bei der Stadt Wien das Arbeitsausmaß max. um die Hälfte der Normalarbeitszeit zu reduzieren.
Eine Herabsetzung des Stundenausmaßes berechtigt nicht zur Verlängerung des Praktikums. Zudem werden auch die Freistellungsstunden sowie die Entlohnung an das jeweilige Stundenausmaß angepasst.
Die Teilzeit für Verwaltungspraktikant:innen ist seit der 2. Dienstrechtsnovelle 2023 in Kraft.
Die Entlohnungsanpassung tritt in Kraft am folgenden Tag der Kundmachung der 4. Dienstrechtsnovelle.