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Modellfunktion & Modellstelle

Gesetzliche Feststellung, dass sich besoldungsrechtliche Ansprüche an der Zuordnung des Dienstpostens orientieren

Die Dienstgeberin ist nun verpflichtet, bei wesentlichen Änderungen der Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile oder Organigramme, die Zuordnung des Dienstpostens anzupassen. Zudem stellt die Dienstgeberin klar, dass die Zuordnung zu einer anderen Modellstelle eine Verwendungsänderung bewirken kann. Bis zum Wirksamwerden der geänderten Zuordnung bleibt die bestehende Zuordnung jedoch aufrecht.

Tritt in Kraft am folgenden Tag der Kundmachung der 3. Dienstrechtsnovelle

Anpassung bzw. Ergänzung von Modellfunktionen 

Im Zuge der Evaluierung wurden neue Modellfunktionen geschaffen bzw. bereits bestehende abgeändert, da sich gezeigt hat, dass Bedarf für neue Modellfunktionen besteht. Zudem mussten einige Modellfunktionen auf die Gegebenheiten, vor allem aufgrund der Durchlässigkeit, angepasst werden. Die Änderungen schlagen sich sowohl im Wiener Bedienstetengesetz als auch in der Modellstellenverordnung nieder. In folgenden Bereichen wurden Änderungen vorgenommen:

  • Operationsmanagement
    • Operationsmanagerin – W1/16

  • Politik
    • Politische Referentin Junior – W 1/10
    • Politische Referentin – W1/11 – W 1/13

  • Informations-/Kommunikationstechnologie
    • IKT – Betreuung Junior – W1/7-W1/8
    • IKT – Engineering Junior – W1/7-W1/8
    • IKT – Engineering Professional – W1/9-W1/10
    • Bestehende Modellfunktion IKT – Engineering wurde zu IKT – Engineering Senior

Tritt in Kraft mit dem folgenden Monatsersten der Kundmachung der 4. Dienstrechtsnovelle