Schulstarthilfe für die 1. und 5. Schulstufe
Ziel dieses Zuschusses ist es, den Schulstart ein wenig zu erleichtern. Jedem Mitglied unserer Gewerkschaft wird für eigene Kinder / Pflegekinder und Kinder des/der Lebenspartners/-in, die im gemeinsamen Haushalt leben, einmal im Schuljahr 2022/2023 zum Schulstart für die 1. und 5. Schulstufe ein Zuschuss in der Höhe von € 50,-- pro Kind überwiesen.
Die 1. Schulstufe (Volksschule) und die 5. Schulstufe ist die 1. Klasse Neue Mittelschule, die 1. Klasse Gymnasium oder Realgymnasium. Allgemeine Bedingungen für die Zuschussgewährung:
- Der/die Antragsteller/-in muss mindestens sechs Monate Mitglied unserer Gewerkschaft sein.
- Die Bestätigung der Schule ist nachzuweisen.
- Bei Pflegekindern und Kindern des/der Lebenspartner/-in, die im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Meldezettel beizulegen.
- Keine Einkommensgrenze