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Schulstarthilfe für die 1. und 5. Schulstufe

Ziel dieses Zuschusses ist es, den Schulstart ein wenig zu erleichtern. Jedem Mitglied unserer Gewerkschaft wird für eigene Kinder / Pflegekinder und Kinder des/der Lebenspartners:in, die im gemeinsamen Haushalt leben, einmal im Schuljahr 2023/2024 zum Schulstart für die 1. und 5. Schulstufe ein Zuschuss in der Höhe von € 50,-- pro Kind überwiesen.

Die 1. Schulstufe (Volksschule) und die 5. Schulstufe (1. Klasse Neue Mittelschule, die 1. Klasse Gymnasium oder Realgymnasium). Allgemeine Bedingungen für die Zuschussgewährung:

  • Der/die Antragsteller:in muss mindestens sechs Monate Mitglied unserer Gewerkschaft sein.
  • Die Bestätigung der Schule ist nachzuweisen.
  • Bei Pflegekindern und Kindern des/der Lebenspartner:in, die im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Meldezettel beizulegen.