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Verwaltung

Bezahlte Mittagspause – Wertschätzung für die Leistung

Die wohlverdiente Mittagspause findet im Gemeindedienst zwar statt, aber zur Gänze in der Freizeit. Während der Bund bereits eine bezahlte Mittagspause (im Ausmaß einer halben Stunde) eingeführt hat und viele Betriebe der Privatwirtschaft das auch als Zeichen der Anerkennung bereits leben, tut sich hier im Gemeindedienst noch nichts.

Wertschätzung ist für uns keine „kann-Bestimmung“, sondern eine „muss-Bestimmung“. Mit einer bezahlten Mittagspause kann die Arbeitszeit verträglich verringert werden, was für ein langes und gesundes Berufsleben wichtig ist.

Respekt ist kein Extra – gerade auch bei Versetzungen

Versetzungen im öffentlichen Dienst stellen einen zentralen Eingriff in das Leben der Gemeindebediensteten dar. Sie greifen nicht nur in das gewohnte Arbeitsumfeld ein, sondern wirken auch in das Privatleben der Bediensteten.

Die Praxis zeigt, dass Versetzungen im Gemeindedienst nicht transparent, nachvollziehbar und objektiv erfolgen. Während es bei Beamt:innen die Möglichkeit gibt, einen Bescheid zu verlangen, können Bürgermeister:innen bei Vertragsbediensteten ohne ausreichende Kontrolle entscheiden.

Wir wollen Gemeinde gemeinsam gestalten, weshalb auch solche Maßnahmen im Einklang mit allen Beteiligten erfolgen müssen. Schließlich haben sich alle einen respektvollen Umgang und sicheren Arbeitsplatz verdient.

Für uns ist Respekt kein Extra! Deswegen fordern wir, dass es klare Grenzen für eine Versetzung geben muss und im Fall des Falles auch unabhängige Überprüfungsmaßnahmen eingeleitet werden können.

„Sei nit fad – fahr Rad“ – auch im Gemeindedienst!

Umweltfreundlich, gesund und schnell – das Fahrrad ist vor allem für Kurzstrecken eines der beliebtesten Fortbewegungsmittel in Tirol.

Mit dem Modell des „Bike-Leasings“ kann über den Arbeitgeber durch eine Gehaltsumwandlung ein neues Fahrrad angeschafft werden – nicht nur für den Arbeitsweg, sondern auch für die private Nutzung. Während diese Möglichkeit bereits im Bundes- und im Landesdienst sowie für die Innsbrucker Gemeindebediensteten besteht (in der Privatwirtschaft sowieso schon länger), gehen die restlichen Tiroler Gemeindebediensteten leer aus.

Anscheinend wollen die Bürgermeister:innen diese Möglichkeit nicht – nur fünf von 276 Gemeinden sollen sich dafür ausgesprochen haben. Zeit also, auch die betroffenen Bediensteten zu Wort kommen zu lassen:

„Sei nit fad, fahr Rad“ plakatiert das Land Tirol – das wollen wir auch! Und zwar als „kann-Bestimmung“, damit jene Gemeinden, die das umsetzen wollen, auch umsetzen dürfen.

Unsichtbar für viele – unverzichtbar für alle

Der direkte Draht zu den Menschen in der Gemeinde ist der Kern der Arbeit im Gemeindedienst. Um das sicherstellen zu können, sind vielfach Kolleg:innen auf Abruf verfügbar. Diese Rufbereitschaften bzw. Journaldienste sind jedoch kaum geregelt und vielfach nicht ausreichend bezahlt.

Auf Abruf bereit zu sein ist definitiv keine Selbstverständlichkeit und schränkt die Freizeitgestaltung stark ein. Das Land bezahlt seinen Bediensteten einen angemessenen Stundenlohn – in den Gemeindestuben muss oft diskutiert werden, denn eine klare Vorgabe findet sich im Gesetz nicht.

Wir sind der Meinung, wer sich bereit erklärt, für die Gemeinschaft auf Abruf bereit zu stehen, hat die Wertschätzung in Form von ordentlicher und vor allen Dingen einheitlicher Entlohnung verdient!