Ausbildungszuschuss
Jedem Mitglied unserer Gewerkschaft wird für eigene Kinder / Pflegekinder und Kinder des/der Lebenspartners*in, die im gemeinsamen Haushalt leben, zum Start in eine höhere, weiterführende Ausbildung in der Höhe von € 50,-- pro Kind/Ausbildung überwiesen.
Der Ausbildungszuschuss wird (rückwirkend mit 1. August 2022, befristet bis 30.09.2023) ausbezahlt für:
- Eine höhere und weiterführende Ausbildung: Schule (mind. 3 Jahre, wie z.B. Handelsschule, HTL, Fachschule – ausgenommen Polytechnischer Lehrung), Lehre oder Lehre mit Matura (mind. 3 Jahre)
Allgemeine Bedingungen für die Zuschussgewährung:
- Der/die Antragsteller/-in muss mindestens sechs Monate Mitglied unserer Gewerkschaft sein.
- Die Bestätigung der Schule/des Lehrbetriebes ist nachzuweisen.
- Bei Pflegekindern und Kindern des/der Lebenspartner/-in, die im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Meldezettel beizulegen.