Ausbildungszuschuss
WICHTIG! Update 24.09.2026
Die alljährlichen Aktionen, wie beispielsweise die Schulstarthilfe, der Ausbildungszuschuss sowie Zuschüsse für jugendliche Mitglieder und Schulveranstaltungen, werden im Rahmen unserer Klausur am 14. Oktober 2026 neu beraten und beschlossen werden. Aus diesem Grund können die Anträge für das Schuljahr 2026/2027 und weitere Förderungsmaßnahmen erst nach der Beschlussfassung bearbeitet werden. Sofern die genannten Unterstüztungsleistungen erneut genehmigt werden, erfolgt die Auszahlung rückwirkend. Die aktuellen Formulare werden so bald als möglich auf der Homepage veröffentlich.
Vielen Dank. younion Tirol
Jedem Mitglied unserer Gewerkschaft wird für eigene Kinder / Pflegekinder und Kinder des/der Lebenspartners:in, die im gemeinsamen Haushalt leben, zum Start in eine höhere, weiterführende Ausbildung in der Höhe von € 55,-- pro Kind/Ausbildung überwiesen.
Der Ausbildungszuschuss wird (befristet bis 30.09.2026) ausbezahlt für:
- Eine höhere und weiterführende Ausbildung: Schule (mind. 3 Jahre, wie z.B. Handelsschule, HTL, Fachschule – ausgenommen Polytechnischer Lehrgang und Studienlehrgänge), Lehre oder Lehre mit Matura (mind. 3 Jahre)
Allgemeine Bedingungen für die Zuschussgewährung:
- Der/die Antragsteller:in muss mindestens sechs Monate Mitglied unserer Gewerkschaft sein.
- Die Bestätigung der Schule/des Lehrbetriebes ist nachzuweisen.
- Bei Pflegekindern und Kindern des/der Lebenspartner:in, die im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein aktueller Meldezettel beizulegen.