
Steuerlöscher: Geld zurück vom Finanzamt!
Anmeldungen für den Steuerlöscher 2021 sind jederzeit möglich, die Terminvereinbarung erfolgt dabei über Kollegin Barbara Langer (0662-8072 DW 2823).
2021 können Veranlagungen für 2016 bis 2020 durchgeführt werden. Die Beratungen starten frühestens mit Anfang März, da die Dienstgeber*innen die Lohnzettel bis spätestens Ende Februar an das Finanzamt übermitteln müssen und daher vorher keine Beratungen möglich sind.
Checklisten für das Beratungsgespräch sind hier abrufbar.
Finanzonline-Zugang erforderlich.
Wichtig: Gerade auch bei unterjährigem Arbeitsbeginn oder Teilzeitarbeit kann sich die Arbeitnehmerveranlagung auszahlen (z.B. durch Rückerstattung der "Negativsteuer“).
Ob Absetzposten, z.b. Freibeträge (Kinderfreibeträge) oder Absetzbeträge (Alleinverdiener_inabsetzbetrag) steuerlich berücksichtigt werden können, können Sie anhand der im Download zur Verfügung stehenden Checkliste abklären.