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GregorHartl.at

younion stoppt Pensionskürzung: Gesetz beschlossen!

10.000 Kolleginnen und Kollegen unterstützten die Forderungen der younion OÖ für faire Pensionen für Gemeindebedienstete – am 11. Mai folgte der erforderliche Landtagsbeschluss. 

Die Ungerechtigkeit, dass es im erstfolgenden Kalenderjahr keine Pensionserhöhung gibt, bewirkte eine Pensionskürzung von mindestens 5,8% - ein Schaden, den unsere Jungpensionist*innen ein Pensionsleben lang treffen und in die Zigtausenden Euro gehen könnte. Seit Donnerstag, 11.5., ist die nachteilige Gesetzesbestimmung durch Aufhebung von § 41 Abs. 3 Oö. L-PG Geschichte und die Gleichbehandlung der Beamt*innen im Gemeindedienst hergestellt:

Laut § 41 Abs. 3 Oö. L-PG war die erstmalige Anpassung eines Ruhebezugs von Beamt*innen mit Wirksamkeit ab 1. Jänner des dem Beginn des Anspruchs auf den Ruhebezug zweitfolgenden Kalenderjahres vorzunehmen. Rückwirkend mit 1. Jänner 2023 bekommen nunmehr alle in den Ruhestand versetzten Beamt*innen die gleiche Erhöhung wie die Vertragsbediensteten nach ASVG.

Gerade in Zeiten hoher Inflationsraten ist diese Gleichstellung bei den Pensionserhöhungen ein Meilenstein gewerkschaftlicher Vertretungsarbeit.

Zur Umsetzung: Wer 2022 in den Ruhestand versetzt wurde, bekommt daher rückwirkend ab 1.1.2023 die erste Erhöhung des Ruhegenusses, verbessert sich damit die Ausgangsbasis für jede weitere jährliche Erhöhung – was z.B. bei einem Ruhegenuss von 2.400 brutto monatlich bei einer angenommenen Pensionsdauer von 25 Jahren und einer Erhöhung von 5,8% insgesamt bis zu 48.000 Euro ausmacht. Als Kritikpunkt bleibt übrig: Der Landesgesetzgeber hat der Landesregierung ermöglicht, Beamt*innen mit „Pensionsantritt“ 2022 gleich dem ASVG nur eine Teilanpassung abhängig vom Kalendermonat der Ruhestandsversetzung zu verordnen. Diese Verordnung gibt es noch nicht, unsere Forderung bezieht sich aber auf eine volle Erhöhung, schließlich schlägt die Inflation auch in voller Härte zu!

Hinweis: Für die Pensionsantrittsjahre 2023 und 2024 erhalten die Kolleginnen und Kollegen im ASVG und Beamtenpensionsrecht die volle Erhöhung im erstfolgenden Kalenderjahr. Für 2025 und später müssen wir uns gewerkschaftlich auch im gesamten ÖGB dafür einsetzen, dass die Wertsicherung der Pensionen und Ruhegenüsse gesetzlich garantiert wird. Die Gewerkschaftsarbeit wird uns also auch bei den Pensionen nicht ausgehen.

Mitglied sein zahlt sich auch in der Pension richtig aus! Gemeinsam sind wir stark!