Vorsicht bei Änderungen des Dienstvertrags!
Uns erreichen immer wieder Berichte, dass Arbeitgeber versuchen durch Neuvereinbarungen, die zum Nachteil der Dienstnehmer:innen sind, zu sparen.
Aktuell hat die Direktion Inneres und Kommunales (IKD) in einem Schreiben die Gemeinden dazu angehalten, mit Vertragsänderungen für geteilte Verwendungen bei den Gehältern der Mitarbeiter:innen zu sparen. Als Beispiel werden pädagogische Assistenzkräfte, die auch in der Busbegleitung tätig sind, angeführt. Tatsächlich kann das aber auch in anderen Bereichen nachteilige Folgewirkungen haben.
Diesbezüglich machen wir auf Folgendes aufmerksam:
- Bei jeder Änderung handelt es sich um eine Änderung des Dienstvertrages. Diese Änderungen sind nur im Einvernehmen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer:in möglich. Eine einseitige Änderung durch den Dienstgeber ist nicht möglich.
Daher - NICHTS unterschreiben - sondern vorher bei deiner Gewerkschaft unter recht.ooe@younion.at oder unter 0732/654246-84314 informieren. - Zudem sollte bei Neuabschlüssen von Verträgen beachtet werden, dass dieser Grundsatz natürlich auch dann gilt, wenn eine höherwertige Verwendung ausgeübt wird. Auch in diesen Fällen ist je nach Ausmaß der höheren Verwendung die bessere Einstufung und Entlohnung zu berücksichtigen.
Hinweis
Sollte zwischen Gemeinde und Dienstnehmer:in lediglich das Stundenausmaß oder die Stundenverteilung geändert werden, ohne vertraglich die Entlohnung zu verschlechtern (niedrigere GD oder FL), bestehen rechtlich keine Einwände. Im Zweifel gilt auch hier: Einfach bei der younion nachfragen.