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Verpflichtender Schutz von Schwangeren

Leider mussten wir aktuell feststellen, dass in manchen Gemeinden die Rechte von Schwangeren in Frage gestellt werden.

Dazu unser Rechtstipp: Aufgrund der gesetzlichen Fürsorgepflicht des Dienstgebers – die trifft die Gemeinde ebenso wie alle anderen Dienstgeber – ist der Schutz der Schwangeren verpflichtend einzuhalten. Auch ohne ausdrückliche Anordnung müssen schwangere Kolleginnen den vollen Schutz erhalten – wenn eine Gemeinde dagegen verstößt, werden wir diese mit unserem Rechtsschutz auch haftbar machen, sollte es in der weiteren Folge durch Unterlassen der Freistellung oder Zuweisung eines sicheren Arbeitsplatzes zu einer Ansteckung mit dem Corona Virus und/oder Komplikationen in der Schwangerschaft kommen.

Wenn sich hier eine Gemeinde nicht rechtskonform verhält, ersuchen wir dringend um Kontaktaufnahme unter recht.ooe.younion@younion.at oder unter 732 654246-6313. 

Die Ignoranz des Mutterschutzes dürfen sich die Kolleginnen nicht gefallen lassen!