Silvia Donabauer: Ungleichbehandlung von Beamt*innen im Ruhestand muss endlich abgeschafft werden!
Beamt*innen müssen von ihrer Pension einen Sonderpensionsbeitrag bis zur rund 3,3 Prozent abliefern und kämpfen seit Jahren dagegen an. „Darunter fallen auch Sanitäter*innen, Feuerwehrmänner*frauen, Krankenschwestern/Pfleger und Kanzleibedienstete im Ruhestand“, so Silvia Donabauer, Vorsitzende der Sektion PensionistInnen in der Gewerkschaft younion, und führt weiter aus: „Viele pensionierte Kolleg*innen erhalten über 3 Prozent weniger Pension, als ASVG-Pensionist*innen. Ihnen wird automatisch der Pensionssicherungsbeitrag abgezogen. Das gilt auch für Hinterbliebenen-Pensionen sowie Witwen- und Waisenpensionen. Diese Regelung ist in Zeiten einer massiven Teuerung in allen Lebensbereichen und einer anhaltenden hohen Inflation sozial nicht gerecht und muss endlich geändert werden.“
Der Pensionssicherungsbeitrag wird im Pensionsreform-Gesetz aus dem Jahr 1993 einfach „Beitrag" genannt, dieser ist tatsächlich aber eine „Pensionist*innensteuer", die es nur für Beamt*innen im Ruhestand gibt. Der Prozentsatz hängt dabei vom Zeitpunkt des Übertritts in den Ruhestand ab und wird ausgehend vom Bruttoruhebezug berechnet. Diese Steuer wurde eingeführt, um eine Harmonisierung zwischen Beamt*innen- und ASVG-Pensionen herzustellen. Inzwischen werden die Beamt*innenpensionen aber gleich den ASVG-Pensionen erhöht.
„Es wurden in der Vergangenheit zwar immer wieder kleine Anpassungen vorgenommen, abgeschafft wurde der ungerechte Beitrag aber noch immer nicht. Hier müssen endlich vom Bund und den Ländern Entscheidungen getroffen und Maßnahmen ergriffen werden, um auch den oberösterreichischen Dienstleistenden im öffentlichen Bereich eine angemessene Pension zu garantieren“, kritisiert Silvia Donabauer.