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Aktiv gegen Hitze am Arbeitsplatz

Hitzeschutz braucht einen Plan – nicht nur gute Vorsätze

Gerade im Gemeindedienst sind viele Kolleginnen und Kollegen von Hitze betroffen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bauhöfen, der Grünraumpflege, Straßen- und Kanalerhaltung, Friedhöfen oder anderen Außendiensten verrichten ihre Arbeit oft unter direkter Sonneneinstrahlung.

Die neue Hitzeschutzverordnung verpflichtet Dienstgeber bereits ab einer Hitzewarnung der GeoSphere Austria der Stufe 2 (ab rund 30 °C gefühlter Temperatur), konkrete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Kernstück ist ein schriftlicher Hitzeschutzplan, der allen Beschäftigten zugänglich sein muss. Er beschreibt, welche Maßnahmen bei Hitze zu setzen sind und wie im Notfall gehandelt wird.

Die Personalvertretung sollte daher in jeder Gemeinde einen solchen Hitzeschutzplan aktiv einfordern. Denn Hitzeschutz ist kein Zufall, sondern muss vorbereitet werden.

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen beispielsweise:

  • Arbeitszeiten verlagern: Schwere körperliche Arbeiten möglichst in die frühen Morgenstunden legen und Arbeiten in der größten Mittagshitze vermeiden.
  • Beschattung und Abkühlung schaffen: Schattige Arbeitsbereiche, mobile Beschattungen oder regelmäßige Aufenthalte in kühlen Bereichen ermöglichen.
  • Ausreichend Trinkwasser und Erholungspausen bereitstellen: Beschäftigte müssen jederzeit Zugang zu ausreichend Trinkwasser haben und regelmäßige Erholungspausen einlegen können.
  • Arbeitsabläufe anpassen: Tätigkeiten wechseln, körperlich besonders belastende Arbeiten reduzieren oder – wenn möglich – auf kühlere Tage verschieben. (arbeitsinspektion.gv.at)

Gerade im Gemeindedienst gilt: Viele Arbeiten im Freien sind planbar. Das Mähen größerer Flächen, Asphalt- oder Pflasterarbeiten, umfangreiche Grünraumpflege oder andere körperlich belastende Tätigkeiten müssen nicht ausgerechnet an jenen Tagen durchgeführt werden, an denen das Thermometer mehrere Tage hintereinander knapp an die 40-Grad-Marke klettert. Gute Arbeitsorganisation schützt die Gesundheit und verhindert Ausfälle.

Auch in Gemeindebüros gibt es wirksame Lösungen

Nicht nur Beschäftigte im Freien leiden unter Hitze. Auch Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter arbeiten vielerorts in aufgeheizten Büros, insbesondere in älteren Gemeindeämtern.

Dabei gibt es zahlreiche praktikable Maßnahmen:

  • Anschaffung von Ventilatoren für Arbeitsplätze,
  • außenliegende Jalousien oder Raffstores, die Sonnenstrahlen bereits vor dem Fenster abhalten,
  • konsequente Nachtlüftung,
  • Anpassung der Arbeitszeiten an besonders heißen Tagen,
  • sowie – wenn außenliegender Sonnenschutz beispielsweise aufgrund des Denkmalschutzes nicht möglich ist – Sonnenschutzfolien auf den Fenstern.

Moderne Sonnenschutzfolien reflektieren einen erheblichen Teil der Sonnenenergie bereits an der Fensterscheibe. Dadurch erwärmen sich Räume deutlich langsamer, gleichzeitig bleibt der Tageslichteinfall weitgehend erhalten. Sie stellen insbesondere bei Bestandsgebäuden eine vergleichsweise kostengünstige und rasch umsetzbare Möglichkeit dar, die Raumtemperatur spürbar zu reduzieren.

Gemeinsam die beste Lösung finden

Jede Gemeinde ist anders. Deshalb gibt es auch keinen einheitlichen Hitzeschutz, der überall gleich funktioniert.

Unsere Forderung ist klar: Alle Gemeinden sind aufgerufen, den Hitzeschutz für ihre Beschäftigten aktiv in die Hand zu nehmen. Die gesetzliche Fürsorgepflicht verpflichtet Dienstgeber dazu, Gesundheitsgefährdungen so weit wie möglich zu vermeiden.

Am besten gelingt das gemeinsam mit den Beschäftigten und der Personalvertretung. Denn die Kolleginnen und Kollegen vor Ort wissen aus ihrer täglichen Praxis am besten, welche Maßnahmen tatsächlich wirken, organisatorisch umsetzbar und finanziell vernünftig sind. Aus guten Ideen entstehen so maßgeschneiderte Lösungen – für gesunde Arbeitsplätze auch an den heißesten Tagen des Jahres.