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Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

Aktuelle Grundlagen für Vertragsbedienstete

Aufgrund bundesgesetzlicher Änderungen wurden mit Juli 2026 die Kriterien der Bildungskarenz und Bildungsteilzeit für Bedienstete in Gemeinden – mittels Durchführungsinformation/Richtlinie zu § 128 Oö. GDG 2002 - seitens des Amtes der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales neu geschaffen. Da die bundesgesetzlichen Regelungen in manchen Punkten umfangreicher bzw. in anderen Punkten wiederum weniger Zugangsbeschränkungen voraussetzen - als diese Durchführungsinformation/Richtlinie, wurde unsererseits zu zahlreichen Punkten eine negative Stellungnahme abgegeben. Teilweise konnten unsere Änderungswünsche berücksichtigt werden.

Untenstehend findet ihr unsere Stellungnahme vom Mai 2026.

Zudem die aktuelle Durchführungsinformation/Richtlinie seitens der IKD, in der die Voraussetzungen, Vorgangsweise, Dauer, Auswirkungen etc. zu finden sind.

Damit diese Neuregelung angewendet werden kann, ist diese erst durch Beschluss des Gemeindevorstands (Stadtrats, Verbandsvorstands) für den eigenen Verwaltungsbereich für anwendbar zu erklären. Die Gemeinden haben in jedem Einzelfall sachgerecht iSd Gesetzes zu entscheiden.

Wir helfen gerne durch den Paragraphendschungel!

Ihr erreicht die Dienstrechtsabteilung in der younion oö unter recht.ooe.younion@younion.at oder telefonisch +43 732 654246.