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Teilzeit und Mehrstunden: Wir machen uns für die Gleichbehandlung stark!

Als younion OÖ mussten wir feststellen, dass die Gemeinden die Mehrstunden von Teilzeitbeschäftigten in den unterschiedlichsten Varianten oder auch gar nicht ausgleichen bzw. abgelten.

Den Gemeindebediensteten gebührt für Überstunden grundsätzlich eine Überstundenvergütung, welche die Grundvergütung und den Überstundenzuschlag umfasst. Während der Überstundenzuschlag für Vollzeitbeschäftigte außerhalb der Nachtzeit 50%, während der Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) 100% und an Sonn- u. Feiertagen 100% der Grundvergütung beträgt, gebührt Teilzeitbeschäftigten, sofern dabei die volle Wochendienstzeit nicht überschritten wird, lediglich außerhalb des Dienstzeitrahmens für Vollbeschäftigte ein Mehrarbeitszuschlag iHv 25%.
Durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 17. 6. 2022, G 379/2021 wurde die Rechtslage der teilzeitbeschäftigten Bundesbediensteten verbessert und eine Gleichstellung zwischen Vollzeitbeschäftigte und Teilzeitbeschäftigte erfolgte.
Aktuell fordern wir für die teilzeitbeschäftigten Gemeindebediensteten:

 
Anpassung der Rechtslage für teilzeitbeschäftigte Gemeindebedienstete an die der teilzeitbeschäftigten Bundesbediensteten und somit
Abgeltung der Mehrstunden außerhalb der Nachtzeit iHv 50%, während der Nachtzeit iHv 100% und an Sonn- u. Feiertagen iHv 100% der Grundvergütung.
 

Wir setzen uns dafür ein, dass die unsachliche Differenzierung bei der Entlohnung von Überstunden der Gruppe der Teilzeitbeschäftigten gegenüber der Gruppe der Vollzeitbeschäftigten aufgehoben wird. Der Frauenanteil bei den Teilzeitbeschäftigten ist überproportional hoch. Zusätzlich muss eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts enden.

Wir werden euch umgehend über den aktuellen Stand und Neuerungen informieren!

Katharina Lang, Rechtsberatung

Katharina Lang | younion OÖ Rechtsberatung