Infos zur Wiedereingliederungsteilzeit
Am 27.02.2020 hat der Niederösterreichische Landtag beschlossen, unseren Antrag um Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Krankheit durch Herabsetzung des Beschäftigungsausmaße (Wiedereingliederungsteilzeit) im Sinne des § 13a AVRAG in das NÖ. GVBG 1976 (20. Novelle) aufzunehmen.
§ 19a
Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Krankheit durch Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes (Wiedereingliederungsteilzeit)
Vertragsbediensteten kann im Sinne von § 13a AVRAG die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit auf Antrag durch Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes bis auf 12 Stunden der regelmäßigen Wochendienstzeit gewährt werden, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen.“
Aufgrund der Kundmachung des Gesetzes im NÖ. LGBl. über die Wiedereingliederungsbeihilfe, nachstehend einige Links betreffend umfassender Infos:
Österreichische Gesundheitskasse für VB nach altem Recht bis 31.1.2000: www.gesundheitskasse.at/
Infos der BVAEB für VB deren DV nach dem 31.12.2000 begründet wurden: https://www.bvaeb.sv.at/cdscontent/content_print.xhtml?contentid=10007.840461&viewmode=content&print=true
Infos von fit2work:
https://fit2work.at/artikel/wiedereingliederungsteilzeitgesetz-wietz
Fälle aus der Praxis: https://fit2work.at/artikel/faelle-aus-der-praxis-5
Infos der AK Österreich:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/krankheitundpflege/krankheit/Wiedereingliederungsteilzeit.html
Infos aus der LPV der PV LG NÖ.: http://www.lpv.co.at/service/informationen/
Umfangreiche Broschüre des BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=407