Zuverdienst für Kunstschaffende erhalten!
Der Geringfügiger Zuverdienst für Kunstschaffende darf nicht abgeschafft werden!
Der bevorstehende Entfall (01.01.2026) der Zuverdienstmöglichkeiten für beim AMS gemeldeten Künstler:innen und Sportler:innen kann in dieser Art nicht bestehen bleiben.
Deswegen arbeitet die Kultur- und Sportgewerkschaft der younion _ die Daseinsgewerkschaft in Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer und dem Sozialministerium aktuell an der Errichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe. Zusammen mit genannten Partner:innen suchen wir nach einer Novellierung und Besserstellung der Situation für alle künstlerisch Tätigen.
Wir erachten es dabei als notwendig zukunftssichere Modelle sowie bundesweit geltende Regelungen zu installieren. Über den Fortschritt aller Verhandlungen informieren wir Betroffene umgehend und aus erster Hand.