Völlige Transparenz und keine Sondererhöhungen
Freigestellte Personalvertreter:innen der younion profitieren nicht von Bundesgesetz zu höheren Zulagen
In Bezug auf die jüngsten Berichterstattungen und Diskussionen rund um die Erhöhung von Zulagen für Funktionär:innen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) möchten wir als younion _ Die Daseinsgewerkschaft klarstellen: Die im Bundesgesetz beschlossenen Regelungen betreffen ausschließlich diese Gewerkschaft und haben keinerlei Auswirkungen auf die freigestellten Funktionär:innen der younion.
Die younion vertritt die Interessen von Arbeitnehmer:innen unter anderem in den Bereichen Kommunalverwaltung, öffentlicher Dienst, Sozial- und Gesundheitswesen sowie Kunst, Kultur und Sport auf Stadt- und Gemeindeebene.
Unsere Personalvertreter:innen arbeiten tagtäglich mit großem Engagement für die Rechte und Anliegen unserer Mitglieder. Dabei gelten für sie andere Regelungen und Rahmenbedingungen als für die GÖD-Funktionär:innen.
younion _ Die Daseinsgewerkschaft hat weder von den genannten Zulagen profitiert noch war sie in die entsprechenden Verhandlungen eingebunden. Unsere Arbeit basiert auf einer eigenständigen Struktur und einem klaren Fokus auf die Bedürfnisse unserer Mitglieder. Unsere Funktionär:innen werden völlig transparent entlohnt und erhalten nur jene Gehaltserhöhungen, die auch unsere Mitglieder erhalten. Es gilt ein Benachteiligungs- und Besserungsverbot.
Wir stehen für Transparenz und eine faire Interessenvertretung und werden weiterhin mit Nachdruck für die Anliegen unserer Mitglieder eintreten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.