Stark im Sport!
Die younion-Sportgewerkschaft hat zahlreiche Gerichtsprozesse geführt, von denen alle Sportler:innen profitieren.
Abstieg schmälert nicht das Gehalt!
In den meisten Spielerverträgen der obersten beiden Ligen gab es einen Passus, dass Spieler bei einem Ausscheiden aus der Bundesliga, zum Beispiel durch einen Abstieg in die 2. Division weniger Gehalt bekommen. Die Sportgewerkschaft younion strebte einen Musterprozess an.
Noch bevor es zu einem Urteil kam, hat der mit der Angelegenheit befasste Senat des Arbeitsgerichtes den Passus als sittenwidrig eingestuft. Das hat zu einer Änderung der Musterverträge geführt.
Einfach verlängern geht nicht!
In so gut wie allen Spielerverträgen bei Fußballern gab es den Passus, dass Klubs durch einseitige Erklärung den Vertrag verlängern können (Option) – lediglich mit einem eingeschriebenen Brief und ohne den Spieler zu fragen. Die Sportgewerkschaft younion zog deshalb mit dem Spieler Karim Onisiwo vor Gericht.
Nach drei Instanzen stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass diese Regelung unter anderem sittenwidrig ist. Daraufhin wurde in allen Verträgen ein neuer Passus eingeführt. Wird ein Vertrag einseitig durch den Klub verlängert, muss die Bezahlung besser werden.
Ein klarer Arbeitsunfall!
Lukas Müller verunglückte im Rahmen der Skiflug-Weltmeisterschaft 2016 am Kulm als Vorspringer. Er zog sich dabei eine nicht revidierbare Querschnittslähmung zu. Der Skiverband weigerte sich, das als Arbeitsunfall anzusehen, wodurch der Skispringer um seine soziale Absicherung umgefallen wäre.
Der Verwaltungsgerichtshof stellte unter anderem fest, dass im Rahmen der sportlichen Betätigung sehr häufig ein organisatorisches und wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis des Sportlers gegeben ist. In diesen Fällen geht es nicht mehr um Freizeitgestaltung, sondern um Dienstverhältnisse. Somit war es ein Arbeitsunfall.
Klub muss zahlen!
Ein Klub aus Oberösterreich stellte für mehrere Spieler die Zahlung der Gehälter für mehrere Monate ein.
Da sich der Klub beharrlich weigerte, musste sogar ein Exekutionsverfahren eingeleitet werden. Am Ende erhielten aber alle von uns vertretenen Spieler ihr Geld.
Verletzung im Training ist Arbeitsunfall!
Ein Fußballspieler verletzte sich während des Trainings so schwer, dass er Ansprüche von der Unfallversicherung bekommen hätte. Der Klub meldete – entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung – die Verletzung allerdings nicht (normalerweise innerhalb von 5 Tagen).
Die Sportgewerkschaft younion intervenierte bei dem Verein und der Klub sah den Fehler – bevor eine Klagseinbringung nötig wurde – schließlich ein und bezahlte freiwillig.
Spieler dürfen am Training teilnehmen!
Zwei Fußallspieler des SKN St. Pölten sollten durch ein Verbot an der Teilnahme am Mannschaftstraining zu einem Vereinswechsel gezwungen werden.
Die Sportgewerkschaft younion reichte sofort Klage ein, da Spieler das Training brauchen, um ihrem Beruf nachgehen zu können. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung. Die Spieler konnten wieder mittrainieren.
Spieler dürfen nicht büßen!
Im Zuge der Pleite der Commerzialbank Mattersburg ging auch der Fußballverein Mattersburg in Konkurs. Die Spieler standen vor dem Nichts, da in den Verträgen der Passus stand, dass „ein Spieler kein Gehalt mehr bekommt, wenn der Spielbetrieb eingestellt wird“.
Die Sportgewerkschaft younion argumentierte, dass dies hier wohl nicht gelten könne, wenn etwa der Präsident des Vereines rechtswidrige Handlungen setzte. In dem Muster-Prozess wurde eine für alle betroffenen Spieler sehr günstige Vergleichsregelung getroffen. Der Fall wurde über das ÖGB/AK-Insolvenzbüro – ISA – abgewickelt.
Kein Entkommen bei Zahlungspflicht!
Ein Wiener Fußballklub zahlte plötzlich keine Gehälter mehr und vertröstete viele Spieler immer wieder.
Der Präsident versuchte bei Gericht, die Bezahlung so lange wie möglich zu verhindern – zwei Jahre lang. Die Sportgewerkschaft younion blieb hartnäckig und setzte die Ansprüche im Exekutionsverfahren durch.
Auf nichts verzichten!
Eishockeyspieler Shawn Lalonde wurde von den Vienna Capitals fristlos entlassen, weil er sich weigerte, eine Covid-Vereinbarung zu unterschreiben, mit der er auf jeden Schadenersatz verzichtet hätte.
Als younion-Mitglied hatte Shawn Lalonde vollen Rechtsschutz. Auch in der zweiten Instanz bekam Lalonde Recht. Seine Entlassung wurde für ungültig erklärt. Ein Verzicht – auf was auch immer – darf keine Voraussetzung für eine Spielteilnahme sein. Shawn Lalonde erhielt eine Kündigungsentschädigung.