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Regelung der Liga war sittenwidrig

Großen Wirbel hatte zu Beginn der vergangenen Saison 2021/22 die Covid-Verzichtserklärung der ICEHL verursacht. Die Spieler sollten vorab einen Verzicht auf jegliche Schadenersatzforderungen abgeben, falls sie Schäden aus einer Covid-Infektion erleiden sollten.

Die Spieler haben sich in dieser Causa an die Eishockeyspieler:innen UNION, eine Fachgruppe der younion _ die Daseinsgewerkschaft, gewandt. Dort haben die Jurist:innen sofort die Sittenwidrigkeit dieser Klausel festgestellt und trotz unzähliger Versuche der Spielervertretung kam es zu keinem Einlenken der ICEHL.

Letzten Endes haben die Spieler unter dem Druck der Vereine die Erklärung in letzter Sekunde noch unterschrieben. Alle, bis auf Shawn Lalonde. Der Top-Verteidiger der Vienna Capitals weigerte sich und wurde von den Caps daraufhin fristlos entlassen.

Entscheidung

Nun hat das Arbeits- und Sozialgericht Wien in erster Instanz die Rechtsmeinung der Eishockeyspieler:innen UNION bestätigt. Die Vienna Capitals müssen Lalonde die Kündigungsentschädigung zahlen und auch die gesamten Prozesskosten von mehreren tausend Euro übernehmen.

„Wir sind glücklich, dass Shawn Lalonde für seine Standhaftigkeit belohnt wurde und dass auch die anderen Spieler sehen, dass es sich auszahlt, für seine Rechte einzustehen“, zeigt sich der Vorsitzende der younion, Christian Meidlinger, über die Entscheidung erfreut. „Mit der Rechtsschutzgewährung können wir unseren Mitgliedern auch im Falle von komplexen Prozessen somit verantwortungsvoll zur Seite stehen.

Wir sind glücklich, dass die Standhaftigkeit belohnt wurde"

Christian Meidlinger, younion-Vorsitzender

Angst, dass die Liga oder die Caps durch das Ergebnis verärgert sein könnten, hat Sascha Tomanek, oberster Eishockey-Vertreter, nicht. „Mit ICEHL-Manager Christian Feichtinger haben wir bereits wenige Tage nach dem Eklat letzten Herbst wieder eine gute Gesprächsbasis gefunden und heuer schon in vielen Fragen, auch beim Thema Covid, vorab an Lösungen arbeiten können. Das wird sich durch die Gerichts-Entscheidung nicht ändern. Trotzdem konnten wir natürlich ein Zeichen setzen, dass die rechtlichen Bewertungen der Liga nicht automatisch richtig sind. Und jene, die uns damals vorgeworfen haben, aus bloßer Wichtigtuerei die zitierte Klausel zu kritisieren, lesen sich hoffentlich das gesamte Urteil durch, um spätestens dann unseren Vorwurf der Sittenwidrigkeit nachvollziehen zu können.

„Wir hoffen, dass wir nun weiterhin in gegenseitigem respektvollen Umgang auch bei künftigen Themen, wie dem auszuhandelnden Standard-Vertrag für die Spieler, miteinander verhandeln werden“, wünscht sich der UNION-Stellvertreter Patrick Harand einen baldigen Start der Gespräche.