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Mindestlohnrichtlinie

EuGH bestätigt EU-Zuständigkeit – Lohngefälle endlich verringern

Thomas Kattnig, Mitglied des younion-Bundespräsidiums und EGB-Vorstandsmitglied begrüßt das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-19/23, mit dem die Gültigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie bestätigt wird. „Die Entscheidung des Gerichtshofs ist eine klare Bestätigung des Engagements der EU für faire und angemessene Löhne und eine Stärkung von Kollektivvertragssystemen. Für viele Arbeitnehmer:innen in der gesamten Europäischen Union, insbesondere für Niedriglohnempfänger, wird dies eine Erleichterung darstellen“, stellt Kattnig fest.

Wir begrüßen insbesondere, dass das Urteil die wichtigsten Angemessenheitsbenchmarks der Richtlinie bestätigt – Mindestlöhne in Höhe von 50 % des Durchschnittslohns und 60 % des Medianlohns. Diese Benchmarks sind unerlässlich, um einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten und Arbeitnehmer:innen vor Erwerbsarmut zu schützen.

Die Anerkennung der Bedeutung von Tarifverhandlungen als Eckpfeiler der Lohnfestsetzung durch den Gerichtshof ist ebenfalls ein bedeutender Sieg für die Arbeitnehmer:innen und ihre Gewerkschaften. Die Stärkung der Tarifverhandlungen in der gesamten EU bleibt von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung fairer Löhne, sicherer und angemessener Arbeitsbedingungen und sozialer Gerechtigkeit in der gesamten EU.

Für Österreich, das kein gesetzlich festgelegtes Mindestlohnsystem, sondern über ein starkes Kollektivvertragssystem verfügt, bringt die Richtlinie indirekte, aber strategisch bedeutsame Vorteile – sowohl arbeitsrechtlich als auch sozialpolitisch.

Die Richtlinie stärkt dieses Modell, weil sie Länder mit schwacher Tarifbindung verpflichtet, nachzuziehen – und so Lohndumping in Europa eindämmt.

„Mit dem Urteil steht die Richtlinie zu Mindestlöhnen auf festem rechtlichem Fundament. Das Urteil ist ein wichtiger Schritt, insbesondere für die 19 von 27 Mitgliedstaaten, in denen die KV-Abdeckung noch unter 80% liegt. Die Richtlinie setzt das Ziel einer Mindest-Kollektivvertragsabdeckung von 80% innerhalb der EU fest – jetzt geht es an die Umsetzung“ sieht Kattnig nun die Mitgliedstaaten in der Pflicht.

Nun sind die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission nachdrücklich aufgefordert, entschlossen zu handeln, um eine konsequente und wirksame Umsetzung der Richtlinie sicherzustellen.