FAQ´s zum Jobticket
Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Jobticket
Das Jobticket ist eine von der Stadt Wien für ihre Mitarbeiter*innen kostenlos zur Verfügung gestellte Jahreskarte der Wiener Linien.
Ab 1.5.2024 kann das Jobticket beantragt werden. Anspruch auf Kostenersatz besteht ab dem Monat, in dem der Antrag beim Magistrat einlangt. Wichtig ist: niemand, der den Antrag zeitgerecht (also für eine Refundierung ab Mai innerhalb des Monats Mai) gestellt hat, verliert den Anspruch. Gerade beim Start des Projektes kann aufgrund der Vielzahl der Anträge die tatsächliche Auszahlung voraussichtlich nicht mit dem nächsten Bezug garantiert werden. Haben sie Geduld und Verständnis für die notwendig Dauer der Bearbeitung der sicherlich vielen Anträge, ihr Anspruch ist mit Beantragung gesichert.
Anspruchsberechtigt zum Bezug eines Jobtickets bzw. Top-Jugendtickets (Jahreskarte Wiener Linien bzw. Refundierung des Wiener Anteils des Klimatickets) sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
- in einem aufrechten Lehr- oder Dienstverhältnis zur Stadt Wien stehen, welches
- unbefristet oder mit einer länger als 5-monatigen (Rest-)Frist besteht.
- Anspruch entsteht ab dem 2. Monat des Lehr- oder Dienstverhältnisses.
- Anspruch besteht auch während gerechtfertigter Abwesenheiten, die nicht länger als 3 Monate dauern.
- Anspruch besteht nur bei dauerhaftem Wohn- und/oder Dienstort innerhalb Wien.
- Anspruch besteht nicht, wenn ein Dienstfahrzeug mit gestatteter Privatnutzung zur Verfügung steht. Ausgenommen vom Bezug sind an andere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zugewiesene, entsendete und abgeordnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Anspruch besteht auch bei der Beschäftigung während der Eltern-Karenz.
Das Jobticket wird im Wege einer Refundierung zur Verfügung gestellt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne bestehender Jahreskarte erhalten die Kosten nach einem entsprechenden Antrag und Nachweis des Kaufes über die Bezugsverrechnung refundiert, Besitzerinnen und Besitzer von bestehenden Jahreskarten wird die Restlaufzeit aliquot ebenfalls über die Bezugsverrechnung abgegolten. Auch den anspruchsberechtigten „Klimaticket Österreich“ – Kundinnen und Kunden wird der Wienanteil entsprechend abgegolten werden.
Refundiert werden die Kosten einer Jahreskarte in Höhe von derzeit maximal 365 Euro. Das bedeutet, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten in ihren Personalstellen ein Antragsformular, das sie ausgefüllt gemeinsam mit dem Nachweis des Kaufes der Jahreskarte dort wieder einreichen.
Nach Beschluss aller zuständigen politischen Gremien wird es Anfang April für alle Personalstellen Informationsveranstaltungen zum Vorgehen und Beantragung des Jobtickets geben. Gesonderte Informationen an die Personalstellen folgen via E-Mail-Aussendung.
Da der Bezug des Jobtickets zu einer Minderung der Pendlerpauschale führen kann, steht es allen Anspruchsberechtigten frei, ein Jobticket zu beantragen oder nicht. Die von der Stadt Wien getragenen Kosten für das Jobticket reduzieren ein in der Bezugsverrechnung berücksichtigtes Pendlerpauschale. Die anteiligen monatlichen Kosten einer Jahresnetzkarte der Wiener Linien, die im Rahmen des Jobtickets von der Gemeinde Wien übernommen werden, betragen 30,42 Euro. Um diesen Betrag reduziert sich das Pendlerpauschale pro Monat. Der Lohnsteuervorteil, der durch die Berücksichtigung des Pendlerpauschales eintritt, ist daher geringer. Dadurch ist auch Ihr Nettomonatsbezug geringer.
Wie hoch diese Reduktion Ihres Nettomonatsbezuges ausfällt, hängt vorrangig von der Höhe Ihres Einkommens ab.
Bei Berücksichtigung des Familienbonus Plus bzw. von Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsatzbeträgen oder Umständen, die die Lohnsteuerbemessungsgrundlage reduzieren (z.B. Freibeträgen lt. Freibetragsbescheid, Zukunftssicherung, Gewerkschaftsbeiträgen), kann die Reduktion Ihrer Nettobezüge geringer ausfallen.
Ja, Bezieher*innen eines Klimatickets wird der Wien-Anteil anteilig refundiert werden.
Es ist möglich eine Wiener Linien Jahreskarte sowohl online, als auch in den Verkaufsstellen bereits 60 Tage vor dem Wirksamkeitsdatum (1.5.2024) zu kaufen, jedoch kann der Beantragungsprozess und die Prüfung der Anspruchsberechtigung in den Dienststellen erst mit 1.5.2024 begonnen werden.
Bitte kündigen Sie Ihre private Jahreskarte nicht. Es wird eine aliquote Refundierung der bestehenden Jahreskarte möglich sein.
Ja, bitte privat weiterbeziehen. Da das Jobticket über eine Refundierung finanziert wird, ist es nicht notwendig, die private Jahreskarte zu kündigen.
Es entstehen für Sie keine Kündigungsgebühren beim Umstieg auf das Jobticket der Stadt Wien. Eine Kündigung ist allerdings nicht erforderlich, sie erhalten (wenn sie anspruchsberechtigt sind) über die Refundierung auch die Restlaufzeit ihrer privaten Karte vergütet.