FAQ
Hier findest du Antworten auf die häufig gestellten Fragen rund um die Kampagne "Gegen Gewalt an Frauen"
Gewalt an Frauen umfasst körperliche, seelische, sexuelle und wirtschaftliche Gewalt, die von Partnern, ehemaligen Partnern oder anderen Personen ausgeübt wird. Diese Gewalt kann in verschiedenen Formen auftreten, wie häusliche Gewalt, sexuelle Belästigung, Stalking oder psychische Misshandlung.
- Körperliche Gewalt: Schlagen, Treten, Würgen, etc.
- Sexuelle Gewalt: Vergewaltigung, sexueller Missbrauch oder unerwünschte sexuelle Annäherungen.
- Psychische Gewalt: Beleidigungen, Drohungen, Isolierung oder kontrollierendes Verhalten.
- Wirtschaftliche Gewalt: Verweigerung von finanziellen Mitteln, Verbot der Erwerbstätigkeit oder Ausnutzung der finanziellen Abhängigkeit.
- Stalking und Belästigung: Wiederholtes Verfolgen, Belästigen oder Überwachen.
Wenn Sie sich regelmäßig bedroht, eingeschüchtert oder in Ihrer Freiheit eingeschränkt fühlen, sind dies Anzeichen von Gewalt. Psychische Gewalt äußert sich oft durch ständige Erniedrigung, Drohungen oder Isolation. Körperliche Gewalt hinterlässt sichtbare Spuren, doch auch ohne sichtbare Verletzungen ist Gewalt immer noch Gewalt.
Es ist wichtig, sich nicht zu schämen oder die Schuld bei sich selbst zu suchen. Suchen Sie Hilfe bei vertrauten Personen, Beratungsstellen oder Notrufnummern. Es gibt verschiedene Organisationen, die Unterstützung bieten, sowohl für akute Krisen als auch langfristige Hilfe.
In akuten Notfällen rufen Sie sofort die Polizei: 133! Es gibt auch spezielle Notrufnummern wie z.B. den Frauennotruf der Stadt Wien oder Frauenhelpline Österreich, welche rund um die Uhr erreichbar sind.
Notrufnummern (auch anonym) und Beratungsstellen finden Sie bei "Unterstützung und Infomaterial".
Sensibilisierung: Sprechen Sie das Thema an, um das Bewusstsein für Gewalt an Frauen zu schärfen.
Zivilcourage: Wenn Sie Zeuge von Gewalt werden, setzen Sie sich ein, indem Sie helfen oder die Polizei rufen.
Unterstützung von Betroffenen: Stehen Sie Frauen, die von Gewalt betroffen sind, bei und unterstützen Sie sie in ihrer Entscheidung, Hilfe zu suchen.
Frauen haben rechtliche Ansprüche auf Schutz vor Gewalt, z.B. durch:
- Gewaltschutzgesetze: Schutzanordnungen, die den Täter aus der gemeinsamen Wohnung verweisen können.
- Unterlassungsklagen: Frauen können rechtlich gegen Stalking oder Belästigung vorgehen.
- Strafanzeigen: Jede Form von Gewalt, sei es physisch oder psychisch, kann angezeigt und strafrechtlich verfolgt werden.
Ja, als Angehörige oder Freundin können Sie viel tun. Wichtig ist, dass Sie aufmerksam sind und der betroffenen Person zuhören. Bieten Sie Hilfe an, ohne Druck auszuüben. Sie können auch selbst Informationen zu Beratungsstellen und Notrufnummern bereitstellen.
Sie können sich z.B. beim 24-Std.Frauennotruf der Stadt Wien (auch anonym) beraten lassen, wie sie sich verhalten sollen, um von Gewalt Betroffene zu unterstützen.