„Für Gesetzgeber ist noch viel zu tun“
Was ändert sich heuer mit dem Informationsfreiheitsgesetz und, was bedeutet dies für die Gemeinden? Rechtsanwalt Robert Keisler erläutert im Interview den aktuellen Stand.
younited: Was ist mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) im September 2025 zu erwarten?
Robert Keisler: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist eine Erweiterung des bestehenden Rechtsrahmens, mit dem die öffentliche Verwaltung sichtbar macht, was sie tut. Es gibt in der Verwaltung das Auskunftspflichtgesetz und Veröffentlichungspflicht von Studien, Gutachten und Umfragen einschließlich deren Kosten. Das IFG löst diese beiden Normen ab und schafft ein verfassungsmäßig gewährleistetes Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu Information.
younited: Was ändert sich im Vergleich zur derzeit geltenden Rechtslage?
Robert Keisler: Inwieweit sich die bisherige Auskunft von der künftigen Information unterscheiden wird, wird sich erst in der Praxis herausstellen. Die „Information“ wird in Form von Dokumenten gewährt werden. Wer eine Anfrage stellt, bekommt Einsicht in Dokumente. Und auch bei der aktiven Informationspflicht geht es um die Veröffentlichung von Dokumenten. Die zweite Neuerung ist, dass rechnungshofpflichtige Unternehmen, an denen es eine Beteiligung von Bund, Ländern oder Gemeinden gibt, ebenfalls auf Anfrage Informationen zur Verfügung stellen müssen. Das gab es bisher nicht.
younited: Wie wird sich die proaktive Informationspflicht konkret für die Gemeinden auswirken?
Robert Keisler: Es wird einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand geben, weil künftig jedes Verwaltungsorgan abwägen muss, welche Information von allgemeinem Interesse und somit informationspflichtig ist. Dieser Punkt ist im Gesetz nicht eindeutig definiert, und das wäre wohl auch gar nicht möglich, weil es ein sehr weiter Bereich ist. Letztlich wird sich hier erst mit der Zeit eine Verwaltungspraxis herausbilden. Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
younited: Wie wird künftig Informationspflicht und Datenschutz gegeneinander abgewogen?
Robert Keisler: Es wird nicht mehr möglich sein, Dokumente mit der Begründung nicht zu veröffentlichen, dass in diesen unter anderem geheimhaltungspflichtige Informationen zu finden sind. Das betrifft Verträge, die mit der öffentlichen Hand abgeschlossen werden. In diesen finden sich in der Regel auch personenbezogene Daten oder auch Detailinformationen zu einem Projekt, die nicht veröffentlicht werden dürfen. Solche Dokumente müssen künftig trotzdem veröffentlicht und die entsprechenden Passagen zuvor geschwärzt werden. Auch dies ist mit einem Aufwand verbunden.
Text: Simon Loidl