Zum Hauptinhalt wechseln

Corona: Dienstfreistellung für Schwangere in körpernahen Berufen

Die Bundesregierung hat für Schwangere in körpernahen Berufen eine Dienstfreistellung bis 31.12.2021 verlängert.

Unsere Dienstgeberin hat anlog zum Bund die Covid-19-bedingten Dienstfreistellungen für Schwangere, die noch nicht über einen vollen Impfschutz verfügen, bis 31.12.2021 verlänger, in den Bundesländern muss diese Regelung gesondert umgesetzt werden

Damit muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin bis Ende des Jahres überprüfen, ob eine Ansteckungsgefahr für Schwangere besteht. Besteht Ansteckungsgefahr, muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin prüfen, ob ein Einsatz auf einem anderen Arbeitsplatz möglich ist. Ist das nicht möglich und die Schwangere ist ungeimpft, dann muss eine Freistellung erfolgen – mit Fortzahlung des bisherigen Entgelts.

Achtung: Freigestellte Schwangere müssen 14 Kalendertage im Vorhinein mitteilen, wann der vollständige Impfschutz eintritt (Meldepflicht).