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5 Tipps zum Steuern-Sparen

Mit einer Arbeitnehmer:innenveranlagung kann viel Geld gespart werden. Wir geben Tipps.

„Der erste wichtige Schritt, um Geld von der Steuer zurückzubekommen, ist die Scheu abzulegen und sich ein bisschen damit zu beschäftigen“, sagt younion-Steuerexperte Heinz Hajek. Er hat auch 5 Tipps, die einen schnellen Überblick verschaffen:

1. Werbungskosten

Dazu zählen alle Aufwendungen, die mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Allgemein gibt es für alle Arbeitnehmer:innen eine Werbungskostenpauschale. Allerdings kann man zusätzlich Aufwendungen, die durch die Arbeit entstehen, von der Steuer absetzen.

2. Außergewöhnliche Belastungen

Zu diesem Punkt gehören alle Ausgaben, die höher sind als beim Großteil der Steuerpflichtigen. Etwa Pflegekosten für Angehörige, Begräbniskosten oder Ausgaben für Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen. Wie viel man davon absetzen kann, hängt in vielen Fällen vom Einkommen ab. Bei einem Einkommen zwischen 14.600 und 36.400 Euro sind es etwa zehn Prozent.

3. Homeoffice-Pauschale

Seit der Pandemie ist die Bedeutung des Themas Homeoffice gestiegen und dabei gibt es auch einen steuerlichen Aspekt. Drei Euro pro Tag, der ausschließlich im Homeoffice verbracht wurde, werden Arbeitnehmer:innen pauschal anerkannt. Dies gilt bis zu 100 Tagen im Arbeitsjahr. Damit sind Miete, Internet- und Betriebskosten abgegolten. Ergonomische Möbel können bis zu 300 Euro zusätzlich abgeschrieben werden, wenn man mindestens 26 Tage im Homeoffice verbracht hat. 

4. Vorteile für Familien

Hier fällt besonders der Familienbonus ins Gewicht. Dieser gilt für alle Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Auch wenn man vom Kind getrennt lebt und Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag hat, gilt der Familienbonus. Zu beachten ist hier zudem ein Freibetrag für Ausbildungskosten der Kinder, falls diese eine Schule, Universität oder Lehrstelle in einiger Entfernung besuchen müssen.

5. Spenden

Bis zu einem Betrag von 10 Prozent der Jahreseinkünfte können Spenden an bestimmte Organisationen als Sonderausgaben abgesetzt werden.

 

„ Wer zum Bespiel unter dem Jahr zu Arbeiten beginnt, bekommt auch Steuern zurück. Das liegt daran, dass die Abgaben auf das ganze Jahr hochgerechnet werden.

Noch mehr Steuertipps hat die Arbeiterkammer: www.arbeiterkammer.at/steuertipps

 

Text: David Hofer