Die Berufshaftpflichtversicherung bietet in Form einer Summen- und Konditionsdifferenzdeckung einen Versicherungsschutz bis zu 220.000 Euro, wenn Sie als younion-Mitglied im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit wegen fahrlässig verursachter Personen- oder Sachschäden von einer dritten Person (ausgenommen Dienstgeber:in) auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Die Versicherung übernimmt nicht nur die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, sondern auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.
Wann besteht Schutz?
- Bei Mitgliedschaft ab sechs Monaten
- Bei fahrlässig verursachten Schaden an einer dritten Person (Personenschaden) oder deren Sachen (Sachschaden)
- In Ausübung der versicherten beruflichen Tätigkeiten
- Bei Seminaren, Dienstreisen oder Veranstaltungen, an denen die Person auf Weisung des:der Dienstgeber:in teilgenommen hat
- Bei younion-Veranstaltungen des Betriebsrates und der Personalvertretung
- Auf dem direkten Weg von oder zu einer, in den Punkten erwähnten Tätigkeiten
Darunter fallen auch:
- Schäden aus Arbeitsunfällen unter gleichgestellten Arbeitnehmer:innen eines Betriebs, zum Beispiel:
- Staplerfahrer:in übersieht eine:n Kolleg:in und fährt ihm:ihr über den Fuß, dieser wird verletzt (=Personenschaden) – vorausgesetzt der Stapler trägt kein behördliches Kennzeichen und/oder muss auch kein solches tragen.
- Eine GemeindearbeiterIn mäht eine Grünfläche, ein Stein fliegt weg und zerstört die Windschutzscheibe des dort geparkten Autos eines:einer Kolleg:in (=Sachschaden)
- Für Verlust und Abhandenkommen in Verwahrung genommener Sachen beträgt die Versicherungssumme EUR 1.500,-- pro Versicherungsfall, davon maximal EUR 750,-- für Geld, Schmuck und Wertsachen.
Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten und entsprechender Beitragsleistung. Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters nicht sechs Monate Mitgliedschaft nachweisen können, werden als für volle sechs Monate zugehörig behandelt.
Sind aus einem anderen Versicherungsvertrag zu erbringen, wird der Versicherungsschutz wirksam, wenn die Leistungen aus dem anderen Versicherungsvertrag zur Deckung des Schadens nicht ausreichen. Es gelten die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 2005 und EHVB 2005).
Versicherer: Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group