Katastrophenfonds
Der ÖGB bietet seinen Mitgliedern bei einer Naturkatastrophe (z.B. Hochwasser, Brand, Lawine) eine finanzielle Unterstützung an, wenn dadurch am Hauptwohnsitz ein Schaden eingetreten ist.
Mitglieder der Gewerkschaft younion können in Notfällen die Leistungen verschiedener Fonds in Anspruch nehmen.
Aufgrund der aktuellen Unwetterschäden (September 2024) verdoppeln wir jene Summe, die vom ÖGB-Katastrophenfonds ausbezahlt wird!
Des Weiteren wird bei den diesbezüglichen Anträgen auf Unterstützung aus dem "Katastrophen-Fonds für ÖGB-Mitglieder" ausnahmsweise vorerst bis Dezember 2024 auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen, Rechnungen, etc. verzichtet. Diese müssen allerdings nachgereicht werden.
Lediglich die Bestätigung der Gemeinde, dass der Schaden am Hauptwohnsitz entstanden ist, bleibt verpflichtend.
Die 6-Monate-Einreichfrist nach Eintritt des Schadens bleibt, so wie in den Richtlinien, aufrecht.
Ablauf:
Die geschädigten Mitglieder übermitteln wie bisher den Antrag auf Leistung aus dem "KAT-Fonds" für ÖGB-Mitglieder an die betreuende Gewerkschaft, Landesorganisation oder an das Regional- bzw. Bezirkssekretariat (siehe Beilage Antrag und Richtlinien). In weiterer Folge sollen die von der Gewerkschaft, Landesorganisation oder Regional- bzw. Bezirkssekretariate geprüften und vollständigen Anträge, ohne dass es einer weiteren Bearbeitung bedarf ( Überprüfung der Mitgliedschaft, Anschrift, Bestätigung Gemeinde, IBAN, etc.), per Mail an finanz@oegb.at bzw.an das Büro des Bundesgeschäftsführer Thomas Hochmayr, z.Hd. Kollegin Martina Fitzka, übermittelt werden.
Bitte logg dich ein, um mehr über die weiteren Fonds zu erfahren.
Anfragen an: info@younion.at