
Arbeitslosen-unterstützung
Mitglieder, die ohne eigenes Verschulden arbeitslos werden, können unter bestimmten Voraussetzungen (und gemäß den Bedingungen der ÖGB-Unterstützungsordnung) Anspruch auf eine Unterstützung haben.
Wer kann Unterstützung beziehen? Mitglieder,mit nicht mehr als drei Monaten Beitragsrückstand, die ohne eigenes Verschulden arbeitslos werden, haben Anspruch auf eine einmalige Unterstützung. Voraussetzungen sind die aktive Mitgliedschaft mit Leistung von mindestens 24 Vollmonatsbeiträgen und die unverzügliche Meldung beim Arbeitsamt. Als Nachweis sind die Mitgliedskarte und die Bestätigung des Arbeitsmarkservice über den Leistungsanspruch vorzulegen.
Die Auszahlung erfolgt im nachhinein. Der Beitrag für arbeitslose Mitglieder beträgt 1,80 Euro. Der Beitragsrückstand darf zwei Monate nicht überschreiten.
Höhe der Unterstützung: das Vierfache des monatlichen Durchschnittsbeitrages
Dauer der Unterstützung:
- bei 2- bis 9-jähriger Mitgliedschaft (mit Monatsvollbeiträgen): 3 Monate
- bei 10- bis 14-jähriger Mitgliedschaft (mit Monatsvollbeiträgen): 4 Monate
- bei 15- bis 20-jähriger Mitgliedschaft (mit Monatsvollbeiträgen): 5 Monate