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Menschenrecht auf Wasser

EGÖD fordert Europaabgeordnete auf, die Stimme der Bürger*innen zu respektieren

Der Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EGÖD) hat als Rückgrat der europäischen Bürger*inneninitiative Right2Water einen Brief an die MEP Water Group geschickt, in dem die Mitglieder dieser Gruppe aufgefordert werden, die Stimmen von fast zwei Millionen Bürger*innen nicht unberücksichtigt zu lassen.

Die Gruppe, die von Abgeordneten zum Europäischen Parlament verschiedener Fraktionen unterstützt wird, erwähnt in ihrem Leitbild die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung im Bereich Wasser, geht dabei aber nicht auf die UN-Resolution zum Menschenrecht auf Wasser ein.

Der EGÖD erinnert die Gruppe an die drei Säulen der ersten erfolgreichen europäischen Bürger*inneninitiative zum Recht auf Wasser, die immer noch nicht in EU-Recht umgesetzt wurden:

  • Garantierte Wasser- und Sanitärversorgung für alle in Europa;
  • Keine Liberalisierung von Wasserdienstleistungen;
  • Universeller (globaler) Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen.

Der Brief im Wortlaut:

Als Europäischer Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst und unter Berücksichtigung der Schlüsselrolle, die Wasser in unserer Gesellschaft spielt, sowie der zunehmenden Wasserknappheit aufgrund des Klimawandels, begrüßen wir die Absicht, das Bewusstsein für den Wert des Wassers zu schärfen und es im Rahmen der Entscheidungsfindung auf EU-Ebene als wesentliches Thema hochzuhalten.

Wir möchten Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass Wasser auch ein Menschenrecht ist, wie von den Vereinten Nationen in der 2010 verabschiedeten Resolution 64/292 anerkannt wurde. Daher sollten sinnvolle Initiativen ergriffen werden, um seinen öffentlichen Charakter und seine Zugänglichkeit für alle zu gewährleisten. Wir fordern die Mitglieder der MEP-Gruppe auf, das Recht auf Wasser zu berücksichtigen, anzuerkennen und umzusetzen, wie es von fast zwei Millionen Menschen im Jahr 2013 durch die Europäische Bürger*inneninitiative gefordert wurde.

Wir erinnern Sie an die drei Säulen der ersten erfolgreichen europäischen Bürger*inneninitiative Right2Water, die noch immer nicht in EU-Recht umgesetzt wurden:

  • Garantierte Wasser- und Sanitärversorgung für alle in Europa;
  • Keine Liberalisierung von Wasserdienstleistungen;
  • Universeller (globaler) Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen.

Wir haben in Ihrer Arbeit einen Schwerpunkt vermisst, der in vollem Einklang mit der europäischen Säule sozialer Rechte und der Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) steht.

Falls weiterer Klärungsbedarf besteht, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Willem Goudriaan
EGÖD-Generalsekretär

Quellen:
Europäischer Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EGÖD), mepwatergroup.eu, right2water.eu;