Infomailing vom 15.02.2024
EU einigt sich auf weltweit erstes KI-Gesetz
Von einem „historischen Moment“ sprach Kommissionspräsidentin von der Leyen bei der Verkündung der Einigung zum EU-Gesetz zur Künstlichen Intelligenz (KI). EU-Binnenmarktkommissar Breton verkündete, die Einigung sei „historisch, weltweit einzigartig, bahnbrechend“. Das allein wäre nicht weiter erwähnenswert, wo doch bei derartigen Präsentationen häufig mit Superlativen gespielt wird. Hier aber kann guten Gewissens von einer wahrlich historischen Einigung gesprochen werden.
Aufstieg der KI
Der EU-KI-Akt ist das weltweit erste Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz. Nach dem rasanten Aufstieg von KI-Anwendungen wie ChatGPT oder Dall-E hat die EU nun reagiert und Spielregeln für derartige Programme erlassen. Eine solche Regulierung ist angesichts der großen Veränderung, die KI für unser Leben mit sich bringt, dringend notwendig. Denn unreguliert können KI-Anwendungen eine große Bedrohung für Datenschutz, Arbeitnehmer:innenrechte und Sicherheit sein. Bei richtiger Regulierung und entsprechenden Schutzmaßnahmen aber kann KI unseren Alltag privat wie beruflich vereinfachen. Entscheidend dabei ist, dass digitale Hilfsmittel immer nur eine Unterstützung und kein Ersatz für menschliches Handeln sein können.
Risikobasierter Ansatz
Durch den neuen Rechtsakt werden KI-Anwendungen in der EU in vier Kategorien eingeteilt, die von „unannehmbarem“ bis „begrenztem“ Risiko reichen. Ganz oben stehen dabei Anwendungen mit „unannehmbarem Risiko“. Dazu zählen etwa Programme für soziales Scoring, also zur Klassifizierung von Menschen auf der Grundlage von Verhalten, sozioökonomischem Status und persönlichen Merkmalen. Auch biometrische Identifizierung oder zum Beispiel Gesichtserkennung sind Teil dieser Kategorie. Derartige KI-Systeme sind aufgrund ihrer Risikoeinstufung in der EU verboten. Unter die zweite Kategorie der „Hochrisiko-KI-Systeme“ fallen etwa Anwendungen, die ein hohes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit oder für die Grundrechte von Personen darstellen. Dazu zählt auch die kritische Infrastruktur wie z.B. Wasser-, Gas- oder Stromversorgung. Diese werden vor ihr Inverkehrbringen in der EU sowie während ihres gesamten Lebenszyklus bewertet. Bei sogenannten „allgemeinen und generativen Basismodellen“ wie etwa ChatGPT gelten noch weitere Anforderungen hinsichtlich der Transparenz. Dazu gehört eine Kennzeichnungspflicht für von diesen Modellen erstellte Inhalte und eine Zusammenfassung urheberrechtlich geschützter Daten, die für das Training der Anwendungen verwendet wurden.
Internationale Regeln sollen folgen
Nachdem mit dem KI-Akt innerhalb der Union nun verbindliche Regeln für künstliche Intelligenz geschaffen wurden, gibt es den Versuch, auch ein internationales Regelwerk zu entwerfen. Im Europarat – einer internationalen Menschenrechtsorganisation mit 46 Mitgliedstaaten – wird gerade an einer solchen Einigung gearbeitet. Ziel der EU-Kommission, die im Namen der Mitgliedstaaten verhandelt, ist es, eine internationale Norm zu schaffen, die möglichst nahe am EU-KI-Gesetz liegt.
Beschäftigte nicht vergessen
Bei allen (potenziellen) Vorteilen künstlicher Intelligenz für unser Leben darf eines nicht vergessen werden: Das Wohl der Arbeitnehmer:innen. Der KI-Akt sieht bereits vor, dass die Arbeitnehmer:innen und ihre Vertreter:innen informiert werden müssen, wenn KI-Systeme am Arbeitsplatz eingesetzt werden. Dadurch wird Transparenz sichergestellt und verhindert, dass KI-gestützte Überwachungs- oder Assistenzsysteme ohne das Wissen der Beschäftigten eingesetzt werden. Dahingehend ist auch positiv zu erwähnen, dass KI-Anwendungen am Arbeitsplatz als „Hochrisiko-KI-Systeme“ eingestuft werden. Diese Einstufung ist grundsätzlich absolut zu begrüßen, allerdings wird die Einstufung durch eine Selbsteinschätzung der Anbieter:innen durchgeführt, was ein großes Risiko für Probleme bei der Einstufung darstellen kann.
Trotz einiger positiven Entwicklungen wird das KI-Gesetz der Realität, mit der Arbeitnehmer:innen konfrontiert sind, nicht gerecht. Um diese Lücke zu schließen, fordert der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) eine spezielle Richtlinie über algorithmische Systeme am Arbeitsplatz. Ein solcher Rechtsakt sollte zum einen den Grundsatz der menschlichen Kontrolle aufrechterhalten und schützen. Zum anderen könnte eine solche Richtlinie auch Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter:innen in die Lage versetzen, Entscheidungen über die Einführung von KI zu beeinflussen. So könnte sichergestellt werden, dass dem Faktor Arbeit auch im KI-Bereich die Wichtigkeit zukommt, die er verdient.
Weiterführende Informationen:
Quellen:
euractiv.de, Europäische Kommission, Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB), Europäisches Parlament, Europarat, tagesschau.de;der Einigung zum EU-Gesetz zur Künstlichen Intelligenz (KI). EU-Binnenmarktkommissar Breton verkündete, die Einigung sei „historisch, weltweit einzigartig, bahnbrechend“. Das allein wäre nicht weiter erwähnenswert, wo doch bei derartigen Präsentationen häufig mit Superlativen gespielt wird. Hier aber kann guten Gewissens von einer wahrlich historischen Einigung gesprochen werden.
Aus alten Fehlern lernen
Das mit den sogenannten Mercosur-Ländern Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay geplante Freihandelsabkommen der EU ist wieder in den Schlagzeilen. In ganz Europa gibt es derzeit Proteste von Landwirt:innen für niedrigere Steuern auf Kraftstoffe, eine bessere Bezahlung ihrer Produkte und gelockerte EU-Umweltvorgaben. Der Unmut richtet sich jedoch auch gegen das Mercosur-Abkommen, welches innerhalb der EU höchst umstritten ist. Vor allem zwischen Deutschland und Frankreich gibt es Meinungsverschiedenheiten. Während Bundeskanzler Olaf Scholz auf einen Abschluss drängt, zeigt sich Frankreichs Präsident Macron sehr zurückhaltend. Macron hat sich schon mehrmals negativ zu dem Abkommen geäußert. Ein französischer Beamter soll nun behauptet haben, dass Macron die EU-Exekutive von einem Aus für das Abkommen überzeugt hat.
Frankreich fürchtet vor allem den Wettbewerb durch Importe aus Ländern mit geringeren Umweltauflagen, der heimische Bäuer:innen unter Druck setzen könnte. Gefordert werden daher unter anderem sogenannten Spiegelklauseln im Abkommen, die hohen Sozial- und Umweltstandards der EU würden dann auch im Mercosur-Raum gelten.
Trotz der Bedenken wurde von Seiten der europäischen Kommission unterdessen ein Festhalten an den Verhandlungen geäußert. Ein Abschluss des Vertrags wird jedoch angesichts des wachsenden Widerstands immer unwahrscheinlicher.
Die Lehren aus CETA
Ein Blick auf bestehende Abkommen zeigt, dass die Nachteile von Verträgen dieser Art überwiegen. So zeigt eine aktuelle Analyse des französischen Veblen Instituts nun auf, welche schwerwiegenden Auswirkungen das Abkommen CETA hat. CETA ist das Freihandelsabkommen mit Kanada, welches seit 2017 bislang nur vorläufig in Kraft ist, da es noch nicht von allen EU-Ländern ratifiziert wurde. Bislang fehlt die Ratifizierung des Vertrags in zehn EU-Ländern. Österreich hat das Abkommen bereits 2018 angenommen. Damals war durch die Stimmen von ÖVP, FPÖ und den Neos eine Mehrheit für das schädliche Abkommen zustande gekommen. Ein SPÖ-Antrag für eine Volksabstimmung über das Abkommen fand keine ausreichende Zustimmung.
Das Abkommen wird dafür kritisiert, den Handel mit umweltschädlichen Produkten zu fördern und die hohen Umweltstandards der Europäischen Union zu untergraben. In Kanada gibt es nämlich deutlich niedrigere Standards was Umweltschutz und Tierwohl betrifft. Es gibt zudem keine ausreichenden gesundheitlichen Kontrollen, etwa beim Einsatz von Antibiotika.
Laut der Analyse hat das Abkommen auch zu einem starken Anstieg von Einfuhren von Öl aus Teersanden, Düngemittel und Mineralien geführt. Alles Produkte, die in Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise nicht weiter gefördert werden sollten.
Versprochen wurden darüber hinaus auch massive Zugewinne bei den Arbeitsplätzen auf beiden Seiten des Atlantiks. Laut Daten von Eurostat haben diese bislang jedoch nicht stattgefunden. Weitere wirtschaftliche Argumente lassen sich ebenfalls entkräften. So ist der Anteil der Exporte von kleinen und mittleren Unternehmen gleichgeblieben, der Anteil der importierenden ist sogar gesunken.
In den in CETA enthaltenen Dialog- und Kooperationsausschüssen können Änderungen an CETA vorgenommen werden, und das ohne parlamentarische Kontrolle. Solche Bestimmungen sind zutiefst undemokratisch und untergraben die Legitimität des Abkommens.
Wie geht es weiter?
Aktuell besteht die Gefahr, dass jene Länder unter Druck gesetzt werden, die das Abkommen noch nicht ratifiziert haben. Käme es dazu, so würde der Vertrag voll in Kraft treten und damit auch einige sehr problematische Textteile. So wäre es durch die dann geltenden Investitionsschutzklauseln Investor:innen möglich, Staaten zu verklagen, die beispielsweise für sie nachteilige Klimaschutzgesetze beschließen. Dass es so weit nicht kommen darf, liegt auf der Hand.
Die EU-Kommission versucht aktuell mit einer neuen Auslegung von kritischen Teilen des CETA-Abkommens, die verbliebenen Mitgliedstaaten von einer Unterzeichnung zu überzeugen. Erst kürzlich wurde eine Einigung für die Interpretation von heiklen Passagen zwischen der Kommission und Kanada erzielt. Bei den Verhandlungen zum Mercosur-Abkommen wird wiederum nach außen betont, dass die Verhandlungen weitergehen würden. Die Kommission will offensichtlich Druck machen, um die zwei handelspolitischen Baustellen CETA und Mercosur abzuschließen. Was es jetzt braucht ist jedoch, dass wir aus den Fehlern der Vergangenheit lernen und unsere Lehren daraus ziehen. Für eine nachhaltige Auslegung der Handelsbeziehungen muss das vollständige Inkrafttreten von CETA verhindert und die Verhandlungen zu Mercosur abgebrochen werden.
Quellen:
euractiv.de, kurier.at, Momentum Institut, Veblen Institute;
Ein soziales Europa dank starker Gewerkschaftsbewegung
„Für den sozialen Fortschritt eintreten“ – unter diesem Motto steht das Programm der Arbeitnehmer:innen-Gruppe im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) für die kommende Europawahl am 9. Juni 2024.
Unser Ziel als Arbeitnehmer:innenvertretung im EWSA ist es, eine Zukunft zu schmieden, die nicht nur sozial und nachhaltig ist, sondern auch die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte, der Gleichstellung der Geschlechter, der Solidarität und der Vielfalt wahrt. Wir wollen unsere Demokratie und Gesellschaft sowie jede:n Einzelne:n, unabhängig von den jeweiligen Umständen, stärken.
Dieser Weg erfordert ständigen Einsatz und Entschlossenheit, wenn wir eine Gesellschaft gestalten wollen, die von Wohlstand für alle und Gleichheit geprägt ist. Wenn wir den Vorsitzenden der demokratischen Fraktionen im Europäischen Parlament unsere Prioritäten übermitteln, wollen wir unsere Vision in ihre Wahlkampfprogramme für die entscheidenden Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 einfließen lassen und für die nächste EU-Wahlperiode auf echten und nachhaltigen sozialen Fortschritt drängen.
Im Video unten erfahrt ihr, was unsere Forderungen an die kommenden EU-Abgeordneten sind und wie wir uns ein soziales Europa vorstellen, das ein gutes Leben für alle ermöglicht.
Quellen:
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA);
585. Plenartagung des EWSA
Die 585. Plenartagung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) findet von 14. – 15. Februar 2024 statt.
Auf der Tagesordnung stehen u.a. folgende Punkte:
- Arbeitsprogramm und Prioritäten der Kommission für 2024, mit Maroš Šefčovič, Vizepräsident der Europäischen Kommission, zuständig für den Europäischen Green Deal, interinstitutionelle Beziehungen und Zukunftsforschung, am Mittwoch, 14. Februar 2024
- Debatte über den zivilen Dialog mit Dubravka Šuica, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Kommissarin für Demokratie und Demografie, am Donnerstag, 15. Februar 2024
- Die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, mit Tatiana Molcean, Untergeneralsekretärin der Vereinten Nationen und Exekutivsekretärin der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE), am Mittwoch, 14. Februar 2024
- Start der Initiative der Erweiterungskandidaten des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses mit Edi Rama, Premierminister von Albanien, und Milojko Spajić, Premierminister von Montenegro, am Donnerstag, 15. Februar 2024
Darüber hinaus werden im Rahmen der Plenartagung u.a. folgende Stellungnahmen behandelt:
Stärkung des zivilen Dialogs und der partizipativen Demokratie in der EU (SOC/782)
Der EWSA fordert eine Strategie für den zivilen Dialog, die in einen Aktionsplan und möglicherweise in eine interinstitutionelle Vereinbarung zur Verbesserung des zivilen Dialogs münden soll. Er spricht sich dafür aus, Artikel 11 des EU-Vertrags durch die Stärkung der mit dem zivilen Dialog befassten Akteure in den verschiedenen EU-Institutionen wirksam zu machen und einen jährlichen Anzeiger für den zivilen Dialog zu schaffen, der das Engagement der EU für die Zivilgesellschaft aufzeigt, sowie einen Akkreditierungsmechanismus für zivilgesellschaftliche Organisationen. Er bekräftigt, dass der EWSA im Zentrum der Konsultation der Zivilgesellschaft und des zivilen Dialogs stehen sollte, und fordert eine stärkere Rolle des Ausschusses in der partizipativen Demokratie, einschließlich einer potenziellen Drehscheibe für Bürger:innenpanels.
Digitalisierung in der sozialen Sicherheit (SOC/781)
In dieser Stellungnahme hebt der EWSA die Herausforderungen hervor, die einem effizienten grenzüberschreitenden Zugang zu Dienstleistungen der sozialen Sicherheit im Wege stehen, darunter bürokratische Komplexität und ungleiche Fortschritte bei der Digitalisierung in den Mitgliedstaaten. Der EWSA unterstützt zwar die Bemühungen der Europäischen Kommission um eine Vereinfachung der Verfahren und eine stärkere Digitalisierung, betont jedoch, dass die Fortschritte beschleunigt werden müssen, und fordert die Entwicklung umfassender Aktionspläne, die den Bedürfnissen der verschiedenen Interessenträger Rechnung tragen. Der EWSA erkennt die allgemeine Notwendigkeit der Digitalisierung an und betont, wie wichtig integrative Lösungen für digital ausgegrenzte Menschen sowie robuste IT-Systeme zur Gewährleistung von Datenschutz und Cybersicherheit sind. Darüber hinaus fordert der EWSA den Abschluss der Überarbeitung der Verordnung 883/2004, um Hindernisse für die Freizügigkeit wirksamer anzugehen. Schließlich schlägt der EWSA einen kontinuierlichen Austausch bewährter Verfahren und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen vor, um die Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherheit voranzutreiben.
Quellen:
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA);
Veranstaltungshinweis: Die Europäische Union und die Lobbyarbeit der Gewerkschaft – Restplätze sind noch vorhanden – gleich anmelden!
3-Tage-Seminar, 11. – 13. März 2024 | Vital-Hotel-Styria, Fladnitz an der Teichalm 45, 8163 Fladnitz
Inhalt
Dieses Jahr finden wieder die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Doch was wählen wir tatsächlich? Soziale Ungerechtigkeit und Ungleichheit sind in Europa im Aufschwung. Das Ausmaß gefährdet mittlerweile den sozialen und vor allem politischen Zusammenhalt.
Liberalisierungsabkommen, Sonderprivilegien für Konzerne und Steuerungerechtigkeit sind nur einige Bedrohungen, gegen welche die Gewerkschaftsbewegung international ankämpfen muss. Die europäischen Gewerkschaften sind mit einschneidenden Verschiebungen ihrer traditionellen Macht-Ressourcen konfrontiert. Arbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigung sowie die Zunahme sozialer Ungleichheit stellen sie vor erhebliche Herausforderungen. Wir erarbeiten in diesem Seminar gemeinsam die Rolle der Gewerkschaft auf europäischer Ebene und deren Strategie für ein sozialeres und gerechteres Europa und z.B. warum der internationale Gewerkschaftskampf wichtig ist.
Themenübersicht
- Die Rolle der Gewerkschaft auf europäischer Ebene
- Strategie für ein sozialeres und gerechteres Europa
- Warum ist der internationale Gewerkschaftskampf wichtig?
Hier geht es zum Seminar.
Anmeldungen per E-Mail ersuchen wir an bildung@younion.at zu senden.
Bei Rückfragen oder für nähere Informationen steht das Team des younion-Bildungsreferates gerne unter +431 31316 83643 zur Verfügung.
Quellen:
younion _ Die Daseinsgewerkschaft;