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Handel neu denken – Vorrang für öffentliche Interessen

Die Corona-Pandemie und die verschärfte Klimakrise stellen die Ausgestaltung der europäischen Handelspolitik immer vehementer in Frage. Vor diesem Hintergrund wurden bei einem gemeinsamen Webinar von EGÖD, AK EUROPA und dem ÖGB-Europabüro eine Reihe dringender Fragen diskutiert: Welche Lehren sind aus den derzeitigen Krisen für eine auf Konzerninteressen ausgerichtete Handelspolitik zu ziehen? Wie können öffentliche Interessen besser geschützt werden? Und welches Umdenken braucht es insbesondere im globalen Handel von Dienstleistungen?

Neue Studie: Trading away public policy space?
In seiner Studie „Trading away public policy space?“ erstellte der Rechtswissenschaftler Prof. Markus Krajewski eine Risikoanalyse der jüngsten Vorstöße der Welthandelsorganisation (WTO) für handelspolitische Eingriffe in innerstaatliche Regulierungen von Dienstleistungen. Eine Schutzklausel soll Regulierungen im öffentlichen Interesse wie Daseinsvorsorge oder Umweltschutz mit mehr Rechtssicherheit vor handelspolitischem Liberalisierungsdruck durch die Hintertür schützen.

Laut Krajewski zeige sich bei der gerade laufenden „Joint Initiative on Services Domestic Regulation“ in der WTO ein ambivalentes Bild: Einerseits sind bereits geplante, besonders offensive Instrumente wie der Notwendigkeitstest nicht enthalten. Das kann positiv gewertet werden, da dieser eine Reihe an Regulierungen im öffentlichen Interesse unter Druck gesetzt hätte. So ginge mit einem Notwendigkeitstest das Risiko einher, dass z.B. Gemeinwohlverpflichtungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen als Handelshemmnisse, die „belastender als notwendig“ sind, eingestuft werden. Andererseits bestünden auch bei den derzeit weniger offensiven Vorstößen in der WTO fortgesetzte Risiken für ein Corporate Capture, und dies könnte durch intensivierte Lobbyaktivitäten gegen Regulierungen im öffentlichen Interesse legitimiert werden.

Konzerninteressen eindämmen
Der ehemalige Direktor des Canadian Centre for Policy Alternatives, Scott Sinclair, hob insbesondere hervor, dass die derzeitige Abwendung vom „Notwendigkeitstest“ der langjährigen Kritik von Vertreter*innen des Globalen Südens und zivilgesellschaftlichen Akteuren zu verdanken ist. Er sprach sich zugleich dafür aus, derartige Verhandlungen sehr wachsam zu verfolgen. Solche Abkommen führten nämlich bei nationalen Regierungen oftmals zu einer Art „Selbst-Internalisierung“ marktkonformer Regulierungspolitik. Zudem zeige sich seit Jahrzehnten, dass transnationale Konzernlobbies diese Agenda immer wieder von Neuem vorantreiben. Sinclair unterstrich dabei, dass wenn großen, bereits ohnehin privilegierten transnationalen Konzernen neue Instrumente zur Verfügung gestellt werden, mit denen sie völlig diskriminierungsfreie staatliche Regelungen anfechten können, dies ein Rezept für regulatorischen Stillstand sei.

Regulatorische Flexibilität sichern
Kinda Mohamadieh, Senior Researcher beim Third World Network, verdeutlichte zudem die anhaltenden Bedenken von Ländern des globalen Südens, wenn es um den Schutz regulatorischer Autonomie geht. Das „Right to Regulate“ dürfe nicht ein bloßes Lippenbekenntnis sein und sei heute relevanter denn je, nicht nur für Länder des globalen Südens, sondern auch für Länder des globalen Nordens: Die Klimakrise, die steigende wirtschaftliche Bedeutung von Dienstleistungen und die dynamische Entwicklung neuer Dienstleistungen im Zuge der Digitalisierung stellen Entscheidungsträger*innen vor große Herausforderungen und verlangen volle regulatorische Flexibilität. Zudem beschrieb Mohamadieh eine neue, sehr problematische Entwicklung in der WTO: Einzelne Staatengruppen setzen gezielt darauf, den gemeinsamen Verhandlungsrahmen zu verlassen, sobald Besorgnis geäußert wird, dass das „Right to Regulate“ missachtet wird. Solch ein Vorgehen höhle die Grundlagen multilateraler Zusammenarbeit aus und zeige dringenden Änderungsbedarf auf.

Weiterführenden Informationen:
Alle Materialien zum EPSU-AK EUROPA-ÖGB Europabüro Webinar „Public interest at the cross roads“
AK EUROPA: Kein Handel mit öffentlichen Dienstleistungen

Quellen:
AK EUROPA (Österreichische Bundesarbeitskammer Büro Brüssel), AK Wien, Canadian Centre for Policy Alternatives, Europäischer Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EGÖD), Internationale der Öffentlichen Dienste (IÖD), Third World Network (TWN), Welthandelsorganisation (WTO);