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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – Verhandlungen zur Lohntransparenz können beginnen

Die politische Überzeugungsarbeit hat sich ausgezahlt: Am 5. April 2022 wurde trotz konservativem Gegenwind das Verhandlungsmandat des EU-Parlaments zur europäischen Lohntransparenz-Richtlinie bestätigt. Die rasche Umsetzung der Richtlinie ist aus Sicht der AK notwendig, um die Lohnschere zwischen Männern und Frauen so rasch wie möglich schließen zu können. Deshalb müssen die nun anstehenden Trilogverhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und der Kommission zügig durchgeführt werden.

In Art. 2 des EU-Vertrags (EUV) ist das Recht auf Gleichstellung von Frauen und Männern verankert, doch in der Realität ist der Weg zur tatsächlichen Gleichstellung noch weit. Denn nach wie vor beträgt der Gender Pay Gap in der EU durchschnittlich 14 %. Die Zustimmung der EU-Parlamentarier*innen zum Start der Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und der Kommission war im Vorfeld jedoch mit großen Unsicherheiten verbunden. Laut Evelyn Regner, Chefverhandlerin dieses Dossiers aus der sozialdemokratischen Fraktion, hatte eine Allianz aus Rechten und Konservativen – auch eine Mehrheit der ÖVP-Abgeordneten – die Absicht, durch ein negatives Votum den Verhandlungskompromiss zu torpedieren und somit einen raschen Verhandlungsstart hinauszuzögern.

Zahlreiche Arbeitnehmer*innenvertretungen wie die AK und der europäische Gewerkschaftsbund (EGB) erhöhten den politischen Druck, indem sie die EU-Parlamentarier*innen dazu aufriefen, für die Parlamentsposition im Bereich der Lohntransparenz zu stimmen. In ihrem Brief an die Abgeordneten strich die AK die besondere Bedeutsamkeit der Lohntransparenz-Richtlinie für Österreich hervor: Österreich verzeichnet mit 20 % einen der höchsten Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern, obwohl das Land eine der höchsten kollektivvertraglichen Abdeckungsraten in der EU hat. Das österreichische Beispiel zeigt, dass zusätzliche Instrumente wie die Lohntransparenz-Richtlinie benötigt werden, um eine Angleichung der Gehälter von Frauen und Männern in gleichen oder gleichwertigen Tätigkeiten zu erreichen.

Weitreichende Parlamentsposition

Der angenommene Bericht des EU-Parlaments, der nun die Basis für die Verhandlungen mit EU-Kommission und Rat bildet, stellt laut AK Präsidentin Renate Anderl einen ausgewogenen Kompromiss dar. Entscheidend war insbesondere die Senkung der Schwellenwerte von 250 auf 50 Arbeitnehmer*innen, ab der Unternehmen verpflichtende Einkommensberichte verfassen müssen. Die Grenze von 250 Arbeitnehmer*innen hätte hingegen zweit Drittel aller europäischer Beschäftigen in KMU von diesem wichtigen Bereich der Lohntransparenz ausgenommen. 

Damit Gewerkschaften Tarifverhandlungen über gleiches Entgelt führen können, begrüßt der EGB, dass der Kompromiss das klare Verbot von Lohn-Verschwiegenheitsklauseln sowie das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren, enthält.

Weiterführende Informationen:

AK EUROPA Positionspapier: Richtlinie zur Lohntransparenz
A&W Blog: Einkommensberichte – Ein nützliches Instrument für mehr Entgeltgleichheit?
Europäischer Gewerkschaftsbund: Parlament befürwortet strengere Richtlinie zur geschlechtsspezifischen Lohntransparenz

Quellen:
AK EUROPA (Österreichische Bundesarbeitskammer Büro Brüssel), Arbeit & Wirtschaft Blog, Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB), Europäisches Parlament, SPÖ-Parlamentsklub;