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Faire Löhne in Europa: Wichtiger Schritt in Richtung Einigung

Einen entscheidenden Schritt hat diese Woche die EU-Richtlinie zu Mindestlöhnen genommen: Am 7. Juni 2022 gelang in den Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat der Durchbruch in Form einer einstweiligen Einigung. Die vorrangigen Ziele der Richtlinie, faire Löhne in Europa zu erreichen sowie Kollektivvertragsverhandlungen zu stärken, sind wichtige Projekte, um das soziale Europa voranzubringen. Es ist zu begrüßen, dass die EU mit diesem wichtigen sozialpolitischen Rechtsakt eine deutliche Abkehr zum Austeritätskurs früherer Jahre nimmt.

Zwei Säulen der Richtlinie
In einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentierten Sozialkommissar Nicolas Schmit sowie die beiden Co-Berichterstatter*innen des EU-Parlaments, Agnes Jongerius (S&D) und Dennis Radtke (EVP), die Eckpunkte der Verhandlungsergebnisse. Durch die erste Säule des Rechtsaktes sollen Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlohnsystemen durch Erfüllen bestimmter Kriterien – genannt sind u.a. die Kaufkraft und Lebenserhaltungskosten – sicherstellen, dass diese Mindestlöhne angemessen sind. Die Mindestlöhne sollen zumindest bei 60 % des Median- und 50 % des Durchschnitteinkommens liegen und alle zwei Jahre evaluiert werden. Die wichtige zweite Säule sieht vor, dass Länder mit einer Kollektivvertragsabdeckung von unter 80 % einen Aktionsplan vorlegen müssen, mit geplanten Schritten, um die Kollektivvertragsabdeckung zu erhöhen. Für Österreich besteht hier kein Handlungsbedarf, jedoch erfüllen 19 von 27 EU-Mitgliedstaaten dieses 80 %-Kriterium derzeit nicht und müssten demzufolge Aktionspläne vorlegen.

Weiters ist auch vorgesehen, dass Mitgliedstaaten sicherstellen sollen, dass

(Sub-)Auftragnehmer*innen öffentlicher Aufträge Lohnbestimmungen und Bestimmungen des Kollektivverhandlungsrechts einhalten müssen. Strittig war in den Verhandlungen bis zuletzt noch, ob Ausnahmen für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmer*innen vorgesehen werden dürfen. Hier hat sich begrüßenswerterweise die arbeitnehmer*innenfreundlichere Position des EU-Parlaments durchgesetzt, welche keine Ausnahmen von den Mindestlöhnen zulässt. Insgesamt könnten etwa 25 Millionen Arbeitnehmer*innen in der EU von der Richtlinie profitieren. Auch zur Schließung des Gender Pay Gaps kann die Richtlinie einen wichtigen Beitrag leisten: 60 % der Mindestlohnbezieher*innen sind Frauen.

Lohnunterschiede angleichen und Kampf gegen Lebenshaltungskostenkrise
Wie der ÖGB betonte, ist Österreich als „sogenannter KV-Weltmeister“, wo nahezu 100 % der Beschäftigungsverhältnisse durch Kollektivverträge abgesichert sind, durch die Richtlinie kaum unmittelbar betroffen. Aufgrund der Lohnunterschiede mit den Nachbarstaaten und der Arbeitskräftemobilität handelt es sich aber auch gerade aus österreichischer Sicht um einen wichtigen europäischen Rechtsakt. Die gesetzlichen Mindestlöhne innerhalb der EU unterscheiden sich stark und reichen von rund 332 Euro in Bulgarien bis zu 2.202 Euro brutto (zwölfmal jährlich) in Luxemburg. Gemeinsam mit ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian hat auch AK-Präsidentin Renate Anderl die Verhandlung zur Mindestlohn-Richtlinie unter anderem als wichtiges Mittel im Kampf gegen die Lohnungleichheit unterstützt. Thomas Kattnig, der Mitglied des EGB-Vorstandes ist, stellt klar: „In Österreich kommt das bisher bewährte Kollektivvertragssystem weiterhin zur Anwendung. Es wird kein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Wir verhandeln weiterhin im Rahmen unseres Kollektivvertragssystems bzw. im Rahmen unserer Gehaltsrunden. Für Österreich ist wichtig, dass vor allem in den angrenzenden Mitgliedstaaten die Kollektivvertragssysteme gestärkt und die Mindestlöhne angehoben werden, damit sich die Konkurrenzsituation sowie Lohn- und Sozialdumping entschärfen.“ EGB-Generalsekretärin Esther Lynch betonte, dass die Richtlinie in der gegenwärtigen Lebenshaltungskostenkrise umso mehr von Nöten ist und hier ein Game Changer für Millionen von Erwerbstätigen werden könne. Voraussetzung ist, dass die Richtlinie in den Mitgliedstaaten auch effektiv umgesetzt wird.

Nächste Schritte im Rat und EU-Parlament
Nun muss der Verhandlungskompromiss aus dem Trilog noch im EU-Parlament und Rat bestätigt werden. Im Rat wird eine Zustimmung im Rahmen des Sozialminister*innen-Rates am 16. Juni 2022 erwartet. EP-Co-Berichterstatterin Jongerius brachte die Hoffnung zum Ausdruck, auch noch kritische Mitgliedstaaten wie Dänemark oder Schweden, die Auswirkungen auf ihre fortschrittlichen nationalen Kollektivvertragssysteme befürchten, vom Verhandlungsergebnis überzeugen zu können. Im Rat ist für den Rechtsakt eine qualifizierte Mehrheit ausreichend. Im EU-Parlament wird wahrscheinlich Ende Juni 2022 im Beschäftigungsausschuss und im September im Plenum abgestimmt. Darauf folgt eine zweijährige nationale Umsetzungsfrist.

Weiterführende Informationen:

AK EUROPA: Mit Mindestlöhnen zu einem sozialeren Europa
AK EUROPA: Gemeinsamer AK und ÖGB Brief zum EU-Sozialgipfel in Porto
Europäische Kommission: Politische Einigung über angemessene Mindestlöhne
Europäischer Rat: Minimum wages – Council and European Parliament reach provisional agreement

Quellen:
AK EUROPA (Österreichische Bundesarbeitskammer Büro Brüssel), Europäische Kommission, Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB), Europäischer Rat, Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB), Rat der Europäischen Union;