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EESC

569. Plenartagung des EWSA

Die 569. Plenartagung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) fand von 18. – 19. Mai 2022 statt.

Auf der Tagesordnung standen u.a. folgende Punkte:

  • Europäische Antworten zur Stärkung unserer Volkswirtschaften und Gesellschaften vor dem Hintergrund des aktuellen geopolitischen Kontextes, mit Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates, am Mittwoch, 18. Mai um 14:45 Uhr
  • Wiederaufbau & Resilienz, in Verbindung mit der Verabschiedung der Entschließung „Einbeziehung der organisierten Zivilgesellschaft in die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne – was funktioniert und was nicht?“, mit Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission für eine Wirtschaft, die für die Menschen arbeitet, am Mittwoch, 18. Mai um 16:00 Uhr
  • Die nächste Generation von Eigenmitteln für den EU-Haushalt in Verbindung mit der Verabschiedung der Stellungnahme ECO/561 zum „Vorschlag für einen Eigenmittelbeschluss“ (offene Aussprache)
  • Überarbeitung der Wettbewerbspolitik im Hinblick auf die neuen Herausforderungen, im Zusammenhang mit den Stellungnahmen INT/971 „Wettbewerbspolitik – Fit für neue Herausforderungen“ und INT/981 „Staatliche Beihilfen/Sozial- und Gesundheitsdienste“ (offene Aussprache)

Stellungnahmen

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Plenartagung u.a. folgende Stellungnahmen behandelt:

REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige Energie
Berichterstatter*innen: Thomas Kattnig (Gruppe II – Arbeitnehmer*innen), Alena Mastantuono (Gruppe I – Arbeitgeber*innen), Simo Tiainen (Gruppe III – Diversität)

Wichtigste Punkte:

  • Der EWSA unterstützt voll und ganz das Ziel der Abkehr von der russischen Energie, das so bald wie möglich umgesetzt werden sollte.
  • Der EWSA erkennt an, dass steuerliche oder regulatorische Maßnahmen der Mitgliedstaaten erforderlich sein werden, um erschwingliche Preise für die Endverbraucher*innen zu gewährleisten und Energiearmut zu verhindern, doch muss darauf geachtet werden, dass die Energieunternehmen nicht von Investitionen in kohlenstoffarme Lösungen abgehalten werden.
  • Eine vielseitige Energiepalette muss genutzt werden, um die Energieversorgung der europäischen Haushalte und Unternehmen zu sichern. Es ist wichtig, die große Vielfalt an kohlenstoffarmen Energien zu nutzen, die ökonomisch und ökologisch in ein Energiesystem passen. Wir müssen unnötige administrative Hindernisse beseitigen, um die Einführung erneuerbarer Energien zu beschleunigen.
  • Der EWSA empfiehlt nachdrücklich, die Energieinfrastruktur zu verbessern, um die Umstellung auf den grünen Wandel und auch auf diversifizierte Gasquellen zu ermöglichen und gleichzeitig den Energiefluss zwischen den Mitgliedstaaten über die Übertragungsleitungen sicherzustellen. In diesen Zeiten ist Solidarität mehr denn je gefragt.
  • REPowerEU schlägt vor, die Produktion von Biomethan bis 2030 auf 35 Milliarden m3 zu steigern. Dieses Ziel ist zwar begrüßenswert, aber sehr ehrgeizig, und der EWSA fordert konkrete Maßnahmen und Anreize, um dieses Ziel zu erreichen.

Global Gateway
COVID-19 hat gezeigt, wie vernetzt die Welt ist. Als Teil des globalen Aufschwungs will die EU die Art und Weise, wie wir die Welt vernetzen, neu konzipieren, um die Zukunft besser zu gestalten. Beim europäischen Modell geht es um Investitionen in „harte“ und „weiche“ Infrastrukturen, in nachhaltige Investitionen in den Bereichen Digitaltechnik, Klima und Energie, Verkehr, Gesundheit, Bildung und Forschung sowie in ein förderliches Umfeld, das gleiche Wettbewerbsbedingungen garantiert.

Vorschlag für einen Eigenmittelbeschluss
Der EWSA ist der Ansicht, dass es notwendig ist, neue Eigenmittel hinzuzufügen, um die Schuldentilgung zu decken, die sich aus der Kreditaufnahme im Rahmen der Initiative „NextGenerationEU“ ergibt, ohne die Haushalte anderer EU-Programme und -Instrumente zu gefährden oder den auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE) basierenden Eigenmittelbeitrag wesentlich zu erhöhen. Auch wenn die in der Mitteilung dargelegten Vorschläge der Kommission als notwendig erachtet werden, ist der EWSA der Ansicht, dass die Kommission sicherstellen sollte, dass die Gestaltung des neuen Systems auf dem Erreichen von Gerechtigkeit und Fairness, Effizienz, Transparenz, Einfachheit und Stabilität basiert, wobei der Schwerpunkt auf Wettbewerbsfähigkeit und, wo nötig, auf Solidarität liegt.

Neuer europäischer Rahmen für urbane Mobilität
Wichtigste Punkte:

  • Der EWSA begrüßt die Mitteilung der Kommission über einen EU-Rahmen für urbane Mobilität. Das Dokument wurde zum richtigen Zeitpunkt veröffentlicht, angesichts der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Umweltschutz und der COVID-19-Pandemie, die unser Denken über Mobilität und im weiteren Sinne über das Leben und Arbeiten in der Stadt verändert. Es ist notwendig, das richtige Gleichgewicht zwischen Umweltschutz und integrativer städtischer Mobilität zu finden. Die Notwendigkeit, Emissionen zu reduzieren, darf nicht zu einer Einschränkung der Mobilität und zur Ausgrenzung im Verkehr führen.
  • Der Ausschuss weist darauf hin, dass das Recht auf Mobilität als ein grundlegendes Menschenrecht anerkannt werden sollte, das auch in der europäischen Säule sozialer Rechte enthalten ist. Er fordert daher ehrgeizige EU-Maßnahmen, um den städtischen Verkehr integrativer zu gestalten. Mobilität sollte als ein Faktor betrachtet werden, der die Gleichheit, insbesondere die Chancengleichheit, fördern kann.
  • Der EWSA fordert die Vertreter*innen der Behörden auf den verschiedenen Ebenen auf, unter Einbeziehung der Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und der Bürger*innen zusammenzuarbeiten, um die Mobilität nicht nur in den Städten, sondern in städtischen Funktionsbereichen im weiteren Sinne (einschließlich stadtnaher und ländlicher Gebiete) zu verbessern. Vor allem werden Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität (SUMP) und eine nachhaltige urbane Logistik (SULP) sowie eine über die Stadtgrenzen hinausreichende Raumplanung gefordert. Dies sollte sich in den Arbeiten zur Überarbeitung des TEN-V widerspiegeln, soweit es um städtische Knotenpunkte geht. Nach Ansicht des EWSA sollten diese Knotenpunkte zentrale Anlaufstellen sein.
  • Der EWSA erkennt die besondere Rolle des öffentlichen Verkehrs bei der Verbesserung der städtischen und stadtnahen Mobilität an. Dieser Verkehrsträger sollte qualitativ hochwertige Dienstleistungen anbieten und zugänglich sein. Die Sicherheit ist bei der derzeitigen Gesundheitssituation nicht zu vernachlässigen. Aus diesem Grund fordert der EWSA ehrgeizige Maßnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs, zumal dieser eine besondere Bedeutung für die Verbesserung der Chancengleichheit hat.
  • Der EWSA unterstützt die Bemühungen um die Entwicklung zuverlässiger und vergleichbarer Mobilitätsindikatoren. Es wird empfohlen, in erster Linie die Indikatoren des UN-Nachhaltigkeitsziels 11 zu verwenden. Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass die Erhebung und Zusammenstellung von Daten für die Verwaltungen mit einem erheblichen Aufwand verbunden sind. Der Ausschuss befürwortet daher Bemühungen, die Verwaltungen auf verschiedenen Ebenen bei diesem Prozess zu unterstützen.

Die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen als Hüter des Gemeinwohls bei der Erholung nach der Pandemie
Der EWSA ist der Ansicht, dass der Dialog mit der Zivilgesellschaft und den Sozialpartnern ein wirksames Mittel für die politischen Entscheidungsträger ist, um die unterschiedlichen Bedürfnisse der Angehörigen der verschiedenen sozialen Gruppen zu verstehen. Für eine Unterdrückung des sozialen und zivilgesellschaftlichen Dialogs darf in der EU kein Platz sein. Konsultationsprozesse sollten auch leicht zu finden und zugänglich sein. Der EWSA weist darauf hin, dass die Zivilgesellschaft die politischen Entscheidungsträger bei wichtigen Aufgaben wie der Überwachung unterstützen kann, dass dies jedoch mit finanzieller und technischer Unterstützung einhergehen sollte, damit die zivilgesellschaftlichen Organisationen Kapazitäten aufbauen können.

Ein Aktionsplan für die Sozialwirtschaft
Der EWSA:

  • begrüßt den Aktionsplan für die Sozialwirtschaft, der viele wichtige Punkte enthält, die er selbst seit seiner Stellungnahme INT/447 aus dem Jahr 2009 immer wieder angesprochen hat;
  • ist der Auffassung, dass der Krieg gegen die Ukraine und der anschließende Flüchtlingsstrom derzeit die starke Solidaritätsbereitschaft der europäischen Völker und der Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich mit ihrer Aufnahme und der Verwaltung der humanitären Hilfe befassen, verdeutlichen, was die wichtige Funktion der Sozialwirtschaft bei der Bewältigung der Solidarität in Zeiten humanitärer Krisen bestätigt;
  • ist der Ansicht, dass in vielen Mitgliedstaaten das Potenzial der Sozialwirtschaft noch nicht ausgeschöpft ist. Der Plan sollte daher durch mittel- und langfristige Aktionen ergänzt werden, die die erforderlichen Maßnahmen lenken und koordinieren und den rechtlichen Bezugsrahmen stärken; in diesem Zusammenhang unterstützt der EWSA voll und ganz den geplanten Ansatz einer spezifischen Empfehlung des Rates bis zum Jahr 2023;
  • schlägt vor, den Aktionsplan durch gezieltere Vorschläge in vier Bereichen von Interesse – I) Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen der Sozialwirtschaft; II) staatliche Beihilfen; III) Investitionen und Finanzinstrumente; IV) Besteuerung – zu stärken, um ihn stärker mit der „europäischen Strategie“ für 2030 zu verknüpfen, insbesondere im Hinblick auf die Rolle, die die Sozialwirtschaft bei der Unterstützung des grünen, digitalen und sozialen Wandels spielen kann, um ihm mehr Prägnanz zu verleihen.

Achter Kohäsionsbericht
In der Mitteilung zum 8. Bericht werden die wichtigsten Veränderungen bei den territorialen Disparitäten in den letzten zehn Jahren dargestellt und es wird aufgezeigt, wie die Politik diese Disparitäten beeinflusst hat. Sie hebt das Potenzial des grünen und des digitalen Wandels als neue Triebkräfte des EU-Wachstums hervor, argumentiert jedoch, dass ohne geeignete politische Maßnahmen neue wirtschaftliche, soziale und territoriale Ungleichheiten entstehen könnten. Darüber hinaus werden Überlegungen darüber angestellt, wie die Kohäsionspolitik weiterentwickelt werden sollte, um auf diese Herausforderungen zu reagieren, und wie insbesondere sichergestellt werden kann, dass ortsbezogene, Mehrebenen- und partnerschaftliche Ansätze den Zusammenhalt weiterhin verbessern, während gleichzeitig Synergien genutzt und Kohäsionsziele in andere Politikbereiche und Instrumente einbezogen werden.

Der EWSA wird seinen Standpunkt zu diesem Bericht darlegen und dabei die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft und die Tatsache betonen, dass lokale Politiken lokale Strategien benötigen, die gemeinsam mit lokalen Partnern erarbeitet werden.

Für mehr Information.

Quellen:
Europäische Kommission, Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), UNRIC – Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen;