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EESC

563. Plenartagung des EWSA

Die 563. Plenartagung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) fand von 22. – 23. September 2021 statt.

Koordinierter Plan für künstliche Intelligenz

Die wichtigsten Punkte der Stellungnahme:

Der EWSA

  • begrüßt diesen überarbeiteten koordinierten Plan und fordert seine zügige Umsetzung durch alle Akteur*innen, die ihren Teil dazu beitragen;
  • ist überzeugt, dass der Plan der Bildung neue Impulse verleihen muss, indem er ethische und ökologische Fragen, lebenslanges Lernen und die Entwicklung von Kompetenzen einbezieht;
  • ist der Auffassung, dass der soziale Dialog und die Sozialpartner die Hauptakteure sind, wenn es darum geht, den Wandel bei Qualifikationen und Arbeitsplätzen zu antizipieren, und empfiehlt der Kommission, die Mitgliedstaaten nachdrücklich zu ermutigen, den sozialen und bürgerlichen Dialog über Fragen und Instrumente der künstlichen Intelligenz zu verstärken;
  • weist darauf hin, dass der neue koordinierte Plan Teil der Forderung nach Transparenz und Erklärbarkeit sein muss, die untrennbar mit dem Recht aller Bürger*innen verbunden ist, Entscheidungen anzufechten, die ausschließlich von einem Algorithmus getroffen werden;
  • ist besorgt über die Gefahr der Zersplitterung, die mit den verschiedenen nationalen Strategien verbunden ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Zusammenarbeit und den Austausch von Wissen, Fachwissen und bewährten Verfahren zu verstärken;
  • empfiehlt, die Initiativen zur Förderung des Zugangs von KKMU zu KI (Test- und Experimentiereinrichtungen, Digital Innovation Hubs und KI-on-Demand-Plattform) zu stärken und ihre praktischen Auswirkungen auf KKMU zu bewerten, um sie zu verbessern; 
  • fordert eine Regelung, die eine kontinuierliche Überwachung der Fortschritte anhand von Leistungsindikatoren vorsieht, die von allen Beteiligten entwickelt werden.

Für mehr Information.

Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI)

Die wichtigsten Punkte der Stellungahme:

Der EWSA begrüßt, dass der Vorschlag die Gesundheit, die Sicherheit und die Grundrechte in den Mittelpunkt stellt und einen globalen Geltungsbereich hat.

  • Der EWSA sieht Verbesserungsmöglichkeiten in folgenden Bereichen:
  • Umfang, Definition und Klarheit der verbotenen KI-Praktiken;
  • die Auswirkungen der gewählten Kategorisierung in Bezug auf die „Risikopyramide“;
  • die risikomindernde Wirkung der Anforderungen für hochriskante KI;
  • die Durchsetzbarkeit des Gesetzes über KI;
  • und das Verhältnis zu bestehenden Vorschriften und anderen jüngsten Vorschlägen für Rechtsvorschriften.

Darüber hinaus:

  • empfiehlt der EWSA, die Verbote in Bezug auf „unterschwellige Techniken“ und „Ausnutzung von Schwachstellen“ zu präzisieren, um das Verbot schädlicher Manipulationen widerzuspiegeln;
  • begrüßt der EWSA das Verbot des „Social Scoring“ und empfiehlt, dass dieses Verbot auch für private Organisationen und halbstaatliche Behörden gilt;
  • fordert der EWSA ein Verbot des Einsatzes von KI für die automatisierte biometrische Erkennung in öffentlich und privat zugänglichen Räumen, außer in ganz bestimmten Fällen;
  • begrüßt der EWSA die Angleichung der Anforderungen für KI mit hohem Risiko an Elemente der Ethik-Leitlinien für vertrauenswürdige KI und empfiehlt, alle Anforderungen aus diesen Leitlinien zu übernehmen;
  • empfiehlt der EWSA, Konformitätsbewertungen durch Dritte für alle KI mit hohem Risiko obligatorisch zu machen und einen Beschwerde- und Entschädigungsmechanismus für Organisationen und Bürger*innen, die durch ein KI-System geschädigt wurden, vorzusehen.

Im Einklang mit dem von ihm seit langem befürworteten „Human-in-Command“-Ansatz für KI empfiehlt der EWSA nachdrücklich, im Gesetz über KI vorzusehen, dass bestimmte Entscheidungen weiterhin in der Hand von Menschen liegen sollten.

Für mehr Information.

Rechtsstaatlichkeit und Aufbaufonds

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Quellen:
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA);