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Briefwahlantrag

 

 

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Wissenswertes

Wie kann ich die Briefwahlunterlagen anfordern?

Die Briefwahlunterlagen können Sie mittels Briefwahlantrag anfordern. Sie finden das benötigte Formular auf unserer Homepage www.younion.at/wahlen2023 oder bei einem Ansprechpartner Ihrer Hauptgruppe. Dieser ist ausgefüllt und unterschrieben zu übermitteln.

 

Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen retournieren?

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 17. März 2023 um 14:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangen.

 

Kann ich die Briefwahlunterlagen in der Dienststelle abgeben?

Sollten Sie am Wahltag in Ihrer Dienststelle sein und somit die Briefwahlunterlagen nicht benötigen, so haben Sie die Möglichkeit in Ihrem Wahlsprengel von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Sie müssen unbedingt die Briefwahlunterlagen in Ihren Sprengel mitnehmen, um wählen zu können. Vor Ort werden Ihnen die Briefwahlunterlagen abgenommen und Sie können direkt vor Ort wählen.

 

Kann ich die Briefwahlunterlagen persönlich abgeben?

Die Stimmabgabe mittels Briefwahl ist zulässig, wenn die*der Wahlberechtigte am Wahltag (an den Wahltagen) voraussichtlich verhindert sind. Sollten Sie zum Wahltag an Ihrer Dienststelle sein, können Sie mit den unausgefüllten Briefwahlunterlagen von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Sie haben auch die Möglichkeit Ihre verschlossenen Briefwahlunterlagen im Wahlbüro bis 17. März 2023, 14:00 Uhr persönlich abzugeben.

Wahlbüro
Maria – Theresien – Straße 11, 1. Stock, Besprechungszimmer
1090 Wien

 

Ich bin in Karenz, darf ich trotzdem wählen?

Selbstverständlich haben Sie das Recht zu wählen. Sie erhalten automatisiert Ihre Briefwahlunterlagen an Ihre Wohnadresse.