Pflegefreistellung für Kinder mit Behinderung
Eine weitere Woche Pflegefreistellung wurde für die notwendige Pflege eines Kindes mit Behinderung ausverhandelt – unabhängig von dessen Alter, wenn für dieses Kind eine erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird. Die 2. Woche Pflegefreistellung ist generell beim selben Anlassfall zulässig.