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PV-Broschüre

Personalvertretungs-Broschüre 2019

Für eine umfassende Interessensvertretung braucht es einerseits die Gewerkschaft, die nicht nur ihre Mitglieder durch individuelle Beratung und Rechtsschutz unterstützt, sondern den gesamten Berufsstand durch überregionale Mitbestimmung etwa bei Gehaltsverhandlungen oder Gesetzesänderungen. Andererseits ist es hilfreich, eine Personalvertretung zu haben, um beispielsweise bei Regelungen zu Nebengebühren oder Räumlichkeiten mitwirken zu können, die speziell den jeweiligen Betrieb (Musikschule oder Verband) betreffen, oder Kollegen zu helfen, deren Probleme über rein rechtliche Fragen hinausgehen, oder die einvernehmlich besser gelöst werden können als gerichtlich.

Um insbesondere Musikschullehrern in Musikschulverbänden die Einrichtung einer Personalvertretung zu erleichtern, haben wir zu den nächsten Personalvertretungswahlen 2019 die folgende Broschüre mit allen erforderlichen Fristen, aufbereiteten Unterlagen und jeder Menge praktischer Tipps zusammengestellt:

Personalvertretungsbroschüre 2019
Personalvertretung gründen für Musikschullehrer leicht gemacht

Formulare zur Personalvertretungswahl

G´stanzln zur Personalvertretungswahl

Die Neugründung einer Personalvertretung ist jederzeit - auch außerhalb der allgemeinen Wahltermine - möglich. In solchen Fällen sind die Dienstrechtsexperten der Gewerkschaft gerne behilflich, die Daten entsprechend anzupassen!

In Musikschulverbänden können eigene Personalvertretungen gegründet werden, in Gemeinden mit einem Zentralausschuss kann ein eigener Personalvertreterausschuss in der Dienststelle Musikschule gebildet werden, und in Musikschulen von Gemeinden ohne Zentralausschuss können sich Musikschullehrer mit ihren Anliegen an die Personalvertreter der jeweiligen Gemeinden wenden oder selbst bei den Personalvertretungswahlen kandidieren. Eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ist dafür nicht erforderlich.