Jahresarbeitszeit
Jahresarbeitszeit-Rundschreiben
In Folge einiger Verhandlungen mit Vertretern des Musikschulmanagements, der Abteilung Gemeinden des Amts der NÖ Landesregierung und Gemeindevertretern konnte eine Empfehlung zur Umsetzung der Jahresarbeitszeitregelung abgewendet werden, die jedes Schuljahr drei bis vier Mitarbeitergespräche der Musikschulleiter mit allen Lehrkräften zur Vereinbarung und Evaluierung ihrer jeweiligen sonstigen Tätigkeiten ("C-Topf"-Stunden) vorgeschlagen hätte, und die auf die vorgesehenen 'Sanktionen' der Erhöhung der Lehrverpflichtung im darauf folgenden Schuljahr abgezielt hätte - beziehungsweise gegebenenfalls auf eine Bezahlung der entsprechenden Überstunden...
Obwohl wir uns nicht einmal über die Zuordnung der Aufgaben der Musikschullehrer zu den so genannten "Töpfen" einigen konnten (a) Unterrichtstätigkeit, b) Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, c) sonstige Tätigkeiten), brachte das Musikschulmanagement für die Dienstgeber im Schuljahr 2011/12 eine Tabelle der Abteilung Gemeinden zur Berechnung der Jahresstunden für die sonstigen Tätigkeiten heraus. Wir informierten daraufhin die Kollegen im folgenden Rundschreiben unsererseits über die Rechtsmeinung der Gewerkschaft: