
Infomailing International 21.10.2021
Schwerpunkte der EP-Plenartagung
Im Rahmen der von 18. – 21. Oktober 2021 stattfindenden Plenartagung des Europäischen Parlaments stehen u. a. folgende Themen auf der Tagesordnung:
Polen: Herausforderungen für die Rechtsordnung der EU und europäische Werte
Das Parlament wird das jüngste Urteil des polnischen Verfassungsgerichts mit dem polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erörtern.
Parlament will Maßnahmen nach Skandal um Pandora-Papiere
Entschließung über dringend notwendige Schritte, um Schlupflöcher zu schließen, welche die durch die Pandora-Enthüllungen aufgedeckte massive Steuervermeidung ermöglicht haben.
Klimawandel: Abgeordnete fordern ehrgeiziges Ergebnis auf der COP26
Im Vorfeld der Klimakonferenz COP26 in Glasgow wollen die Abgeordneten darauf drängen, dass die EU bei der Bekämpfung des Klimawandels weltweit eine Führungsrolle übernimmt.
„Vom Hof auf den Tisch“: Neue Strategie für nachhaltigere Lebensmittel
Die EU soll gesündere Lebensmittel erzeugen und die Ernährungssicherheit, ein faires Einkommen für Landwirt*innen sowie eine nachhaltigere Landwirtschaft gewährleisten.
Die Zunahme von Rechtsextremismus und Rassismus in Europa
Nach den jüngsten gewalttätigen Protesten in Rom werden die Abgeordneten mit Rat und Kommission über die Zunahme von Rechtsextremismus und Rassismus in Europa diskutieren.
Migration: „Push-Backs“ an den EU-Außengrenzen
Die Abgeordneten wollen Klarheit über die jüngsten Vorfälle von Zurückweisungen und Gewalt gegen Migrant*innen an den kroatischen, griechischen und rumänischen Grenzen.
Parlament verlangt mehr Transparenz in der EU-Impfstoffpolitik
Das Parlament fordert für die Zukunft eine transparentere Entwicklung, Beschaffung und Verteilung von Impfstoffen und debattiert über die weltweite Rolle der EU im Kampf gegen die Pandemie.
Ausblick auf den EU-Gipfel im Oktober
In einer Debatte mit Kommission und slowenischer Ratspräsidentschaft am Mittwochmorgen werden die Abgeordneten ihre Erwartungen an den EU-Gipfel am 21. und 22. Oktober darlegen.
Abgeordnete bewerten Arbeitsprogramm der Kommission für 2022
Das Plenum wird am Dienstagnachmittag das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2022 erörtern.
Soziale Mindeststandards für Kreative und Kulturschaffende
Entschließung zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation von Künstler*innen und Kulturschaffenden, die zu den am stärksten von der Pandemie betroffenen Gruppen gehören.
Ruf nach Unterstützung für Nachrichtenmedien und audiovisuellen Sektor in der EU
Das Parlament äußert sich besorgt über pandemiebedingte Einnahmeverluste im Mediensektor, über die Medienfreiheit und die verzerrenden Auswirkungen globaler Online-Plattformen.
Klimawandel: Für verbindliche Ziele zur Verringerung der Methanemissionen
Die EU-Strategie zur Reduzierung der Methanemissionen steht am Mittwoch zur Debatte, mit Abstimmung über eine Entschließung über Maßnahmen zur Erreichung der EU-Klimaziele.
Weitere Themen:
- Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 – alle Einzelpläne - Bericht: Karlo Ressler, Damian Boeselager, Debatte Dienstag, Abstimmung Mittwoch
- Beschäftigungs- und Sozialpolitik des Euro-Währungsgebiets 2021 - Bericht: Lina Gálvez Muñoz, Debatte Montag, Abstimmung Dienstag, Ergebnis Mittwoch
- Schutz von Arbeitnehmern vor Asbest - Bericht: Nikolaj Villumsen, Debatte Montag
- Effizienz der Verwendung der Mittel aus dem Solidaritätsfonds der EU durch die Mitgliedstaaten im Falle von Naturkatastrophen - Bericht: Corina Crețu, Debatte Montag
- Entlastung 2019: Gesamthaushaltsplan der EU – Rat und Europäischer Rat - Bericht: Pascal Durand, Abstimmung Dienstag
- Ergebnisse des Westbalkan-Gipfeltreffens, Erklärungen von Rat und Kommission, Mittwoch
- Die humanitäre Lage in Haiti nach dem jüngsten Erdbeben, Erklärungen der Kommission, Mittwoch
Für mehr Information.
Live-Stream zur Sitzung.
Quellen:
Europäisches Parlament;
Einigung auf globale Mindeststeuer
Die Mindeststeuer stellt ein wirksames Instrument zur Erhöhung der öffentlichen Einnahmen und zur Eindämmung der Gewinnverschiebung und des Steuerwettbewerbs durch große multinationale Unternehmen dar.
Bisher vermeiden es globale Konzerne erfolgreich, ihren Beitrag zur Steueraufbringung zu leisten – mit verheerenden Folgen für die Allgemeinheit: „Die Blockadehaltung der Mitgliedstaaten kostet die EU jedes Jahr knapp 1.000 Milliarden Euro, die wir in unseren Spitälern, Pflegeheimen und Kindergärten dringend brauchen. Multinationale Konzerne stehlen sich so aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung“, stellt Thomas Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, fest. „Diese Verluste müssen anderswo wieder aufgefangen werden. Die Steuerlast wird zu einem immer größeren Anteil von Arbeitnehmer*innen und Konsument*innen getragen. Gleichzeitig wird es zunehmend schwieriger, öffentliche Investitionen zu tätigen und wichtige Ausgaben zu sichern. Aus diesen Gründen ist die Einführung eines effektiven Mindeststeuersatzes für Unternehmensgewinne ein so entscheidendes Anliegen“, so Kattnig weiter.
Verhandlungen über eine fairere Besteuerung von Unternehmen fanden auf OECD-Ebene seit 2013 statt. Bereits am 1. Juli 2021 unterzeichneten 130 OECD-Staaten eine Absichtserklärung zu einer grundlegenden Reform des internationalen Unternehmensbesteuerungssystems. Im Rahmen dieser war auch die Einführung einer Mindeststeuer von „mindestens 15 %“ vorgesehen. Über den Sommer und bis in den Herbst hinein liefen die Verhandlungen, nun kam es zum finalen Abschluss und damit zu einem wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
Im Juli fehlten bei den Unterzeichner*innen der Absichtserklärung noch vier EU-Mitgliedstaaten. Dies war insofern für die zukünftige EU-Umsetzung des Abkommens nicht irrelevant, als es in der EU bei Steuerangelegenheiten Einstimmigkeit benötigt. Einige Details in Bezug auf das Abkommen galt es noch über den Sommer und in den Herbst hinein zu klären, sowie Überzeugungsarbeit gegenüber den Nicht-Unterzeichner*innen der Absichtserklärung zu leisten. Am 7. Oktober kam es dann zu einem entscheidenden Durchbruch in den Verhandlungen: Irland erklärte sich bereit, die eigene Mindeststeuer von 12,5 % auf 15 % zu erhöhen und damit auch dem Deal zuzustimmen. Dies wurde möglich, nachdem der Mindeststeuersatz von „mindestens 15 %“ bereits auf einen festen Steuersatz von 15 % gedrückt und damit erfolgreich „hinunterlobbyiert“ wurde. Nach Irland erklärten sich innerhalb der folgenden Stunden auch Estland und Ungarn und damit alle EU-Mitgliedstaaten bereit, dem Deal zuzustimmen. 136 von den in den Prozess involvierten 140 OECD-Staaten einigten sich auf Arbeitsebene bereits am 8. Oktober 2021. Damit gaben auch viele bekannte Steueroasen wie etwa die Cayman-Inseln ihre Zustimmung zu der internationalen Steuerreform. Lediglich Kenia, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka haben sich laut aktuellem Stand nicht angeschlossen. Bereits im Vorfeld äußerten Länder des globalen Südens Bedenken, da erwartet werden kann, dass von der Verteilung der Steuereinnahmen vor allem die reicheren Länder im globalen Norden profitieren werden. Am 13. Oktober 2021 kam es durch die G20-Finanzminister*innen auch zur formellen Zustimmung zum OECD-Deal und damit auch zur globalen Mindestbesteuerung.
EU-Mindeststeuer: Nachschärfungen bei Umsetzung notwendig
Damit die OECD-Einigung in der EU nun auch wirksam wird, braucht es zunächst eine Umsetzung in europäisches Recht. Ein Kommissionsvorschlag zu einer Mindeststeuer war ursprünglich für Februar 2022 angedacht. Im Rahmen eines Webinars des ÖGB-Europabüros mit dem EU Tax Observatory und dem AK-Europabüro am 13. Oktober 2021 kündigte Benjamin Angel, Direktor in der Generaldirektion TAXUD der Europäischen Kommission, einen ambitionierteren Zeitplan an: Ein Vorschlag soll möglichst noch bis Ende des Jahres kommen. Dieser werde sich laut Angel nahe an dem OECD-Vorschlag orientieren, es bleibe den Mitgliedstaaten ohnehin überlassen, einen höheren Mindeststeuersatz umzusetzen.
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) fordert die EU auf, sich hinter die OECD-Einigung zu stellen und einen eigenen, ambitionierten Vorschlag zur Umsetzung vorzustellen. Dieser sollte neben einer Mindeststeuerrate eine gemeinsame Bemessungsgrundlage und eine gemeinsame Formel für die Umverteilung von Profiten im Binnenmarkt enthalten. Es ist hier wichtig in Erinnerung zu rufen, dass die Kommission eine OECD-Einigung als komplementär gesehen hat. So ist der OECD-Deal ein wichtiger Schritt, enthält aber noch zu viele Schlupflöcher, die es nachzubessern gilt. Ein Vorschlag nahe an dem OECD-Vorschlag wird es dabei kaum vermögen, die noch notwendigen Nachbesserungen zu verankern.
Höherer Mindeststeuersatz
So erfreulich die Einigung der 136 Länder ist, für die EU wäre ein Mindeststeuersatz von 15 % wenig ambitioniert. Bis auf wenige Ausnahmen liegen die Mitgliedstaaten ohnehin bereits über dem Schwellenwert. Der Kommissionsvorschlag sollte daher eine höhere Mindeststeuerrate enthalten, eine Einigung darauf mit allen Mitgliedstaaten wird sich dann natürlich als sehr herausfordernd erweisen. Die noch Anfang des Jahres im Raum stehenden 21 % als Mindeststeuersatz wäre positiv und angesichts bestehender Mindeststeuersätze in der EU keineswegs besonders ambitioniert, gerade der Druck von EU-Mitgliedstaaten führte jedoch zu dem Kompromiss von 15 %. Der EGB fordert nach wie vor eine nominale Mindeststeuerrate von 25 %. Doch auch allein die Einführung eines Mindeststeuersatz von 21 % würde proportional bereits deutlich mehr Einnahmen bringen: Nach Berechnungen des EU Tax Observatory würden sich die Einnahmen in der EU durch die 6 % Erhöhung des Steuersatzes verdoppeln.
Ausnahmeregeln senken Potential von Steuereinnahmen
Die OECD-Vereinbarung sieht zudem die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen vor, die die zusätzlichen Einnahmen verringern könnten. So können multinationale Unternehmen 5 % des Wertes der Sachanlagen und der Lohnsumme, die sie in Steueroasen halten, von den steuerpflichtigen Gewinnen abziehen. Darüber hinaus ist die Ausnahmeregelung zu Beginn auf fast das Doppelte dieses Satzes festgesetzt und wird schrittweise gesenkt, bis sie in zehn Jahren 5 % erreicht. Nach Schätzungen des EU Tax Observatory würde die Einführung eines Mindeststeuersatz von 15 % innerhalb der EU zu Einnahmen von 48 Milliarden Euro führen. Eine Ausnahmeregelung von 5 % könnte laut Theresa Neef vom EU Tax Observatory in der EU zu einem Verlust von Steuereinnahmen um die 7 Milliarden Euro führen. Falls es bei der Umsetzung tatsächlich bei den 15 % auch innerhalb der EU bleiben sollte, wäre es wichtig, dass hier zumindest Flexibilität verankert wird – um zumindest einer späteren Erhöhung und Nachbesserung nicht im Wege zu stehen.
younion-Kattnig begrüßt Einigung, sieht aber ebenfalls reichlich Verbesserungspotential
Kattnig kommentiert die OECD-Einigung folgendermaßen: „Die Tatsache, dass es nunmehr ernsthafte Bemühungen gibt, dass global agierende Konzerne endlich Steuern zahlen, ist sehr zu begrüßen. Die nun vereinbarten 15 % sind allerdings eindeutig zu wenig. Um einen wirklich fairen Steuerbeitrag sicherzustellen, wäre ein globaler Mindeststeuersatz von 25 %, wie ihn auch viele Expert*innen und internationale Organisationen gefordert hatten, notwendig gewesen. Auch die zahlreichen Schlupflöcher, die die Einigung immer noch enthält, müssten geschlossen werden, da sonst insbesondere Großkonzerne wie Amazon & Co wieder aus der Steuerpflicht heraus sind. Insgesamt gäbe es also noch viel Luft nach oben.“
Quellen:
AK EUROPA (Österreichische Bundesarbeitskammer Büro Brüssel), deutschlandfunk.de, Europäische Kommission, Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB), EU Tax Observatory, ÖGB-Europabüro, tagesschau.de, younion _ Die Daseinsgewerkschaft;
Hohe Energiepreise: Maßnahmenkatalog präsentiert
Die Energiepreise an den Börsen befinden sich seit Wochen auf Rekordniveau. Um den massiven wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieses Anstiegs auf Unternehmen und Verbraucher*innen entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission am 13. Oktober 2021 eine Toolbox an Maßnahmen vorgestellt, mit denen die Mitgliedstaaten die unmittelbaren Auswirkungen des Preisanstiegs bekämpfen sollen.
Weltweit bewegen sich die Energiepreise an den Börsen auf bisher ungekannten Höhen. Verglichen mit Jänner 2021 sind allein die Handelspreise für Erdgas um mehr als 170 % gestiegen. Da dies die wirtschaftliche Erholung beeinträchtigen und vor allem Millionen von Haushalten in Europa in Zahlungsschwierigkeiten bringen kann, hat die Europäische Kommission nun reagiert und ein Bündel an Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen die Mitgliedstaaten ihre Bürger*innen und Unternehmen besser schützen können. Als kurzfristige Maßnahmen führt sie die Ausgabe von Gutscheinen bzw. die teilweise Begleichung der Energierechnungen für schutzbedürftige Kund*innen an, außerdem sollen bei Verzug Zahlungsaufschübe leichter genehmigt und die Energiesteuern für schutzbedürftige Haushalte vorübergehend gesenkt werden.
Mittelfristig will die Kommission den Übergang zu erneuerbaren Energien beschleunigen, um gegenüber derartigen Preisschocks von außen besser gewappnet zu sein. Sie schlägt auch den Ausbau der Energiespeicherkapazität vor und ruft die Mitgliedstaaten auf, gerade in Bezug auf die Gasversorgung besser grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten. Keine Auswirkungen sollen die Entwicklung der Energiepreise auf die Umsetzung des Grünen Deals haben, denn Energiekommissarin Kadri Simson stellt klar: „Wir müssen den Grünen Übergang beschleunigen, nicht verlangsamen.“
Zuvor hatten bereits mehrere Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen, um Privathaushalte vor hohen Strom- und Heizungsrechnungen zu schützen. So senkten Italien und Spanien die Besteuerung von Strom und Frankreich kündigte an, den Gaspreis zu deckeln sowie 100 Euro an einkommensschwache Haushalte auszahlen zu wollen. Auch bei einer Aussprache im Europäischen Parlament zeigte sich unter den Abgeordneten große Einigkeit, dass dringend Maßnahmen gegen die steigenden Energiepreise und die zunehmende Energiearmut ergriffen werden müssen.
Aus Sicht der AK ist es erfreulich, dass die Kommission den Mitgliedstaaten eine klare Handlungsanleitung mit auf dem Weg gibt, wie der Kampf gegen Energiearmut in Zeiten steigender Energiepreise geführt werden kann. So sollten auch Staaten wie Österreich dem Beispiel Spaniens und Italiens folgen und die Energiebesteuerung temporär reduzieren. Von Energiearmut betroffene Haushalte sollten angesichts der Preissteigerungen auch in Österreich besser finanziell unterstützt werden. Gerade in der kalten Jahreszeit fordert die AK, auf Abschaltungen für Strom, Gas und Wärme zu verzichten. Für besondere Härtefälle muss ein Energiehilfsfonds eingerichtet werden.
Der massive Anstieg der Energiepreise hat verschiedene Gründe: Zur erhöhten Gasnachfrage durch stärkere Beheizung und Kühlung von Gebäuden aufgrund extremer Wetterbedingungen und einem Aufschwung der Industrieproduktion kommt das verminderte Angebot durch Lieferengpässe aus Russland, Wartungsarbeiten an Pipelines und geringe europäische Gasreserven zu Stande. Erhöhte Gaspreise führen auch zu steigenden Strompreisen, da die Stromerzeugung in der EU weiterhin von Erdgas und Kohle abhängig ist. Dies zeigt einmal mehr die Wichtigkeit eines raschen Ausbaus erneuerbarer Energieträger und der Netzinfrastruktur. Bei dieser Transformation ist aus Sicht der AK dabei besonders auf die verteilungspolitischen Auswirkungen zu achten, damit eine Zwei-Klassen-Energiegesellschaft verhindert und allen die Teilhabe an einer klimaneutralen Zukunft ermöglicht wird. Schlussendlich ist die Kommission gefordert, die Entwicklungen der Energiepreise an den Börsen unter die Lupe zu nehmen. Denn es ist jedenfalls zu vermeiden, dass die Preise für jene Energieträger, die für das tägliche Leben unverzichtbar sind, durch Spekulation noch weiter in die Höhe getrieben werden.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Kampf gegen Energiearmut ins Zentrum rücken
AK EUROPA: Energiearmut – Handeln auf europäischer Ebene notwendig
AK EUROPA Positionspapier: Revision der Leitlinien für staatliche Beihilfen für Klima, Umweltschutz und Energie
Quellen:
AK EUROPA (Österreichische Bundesarbeitskammer Büro Brüssel), Arbeiterkammer Wien, energate-messenger.de, euobserver.com, Europäische Kommission, Europäisches Parlament, handelsblatt.com, michaelbloss.eu, sn.at;
Bericht zur Prekarisierung von Künstler*innen
In Anbetracht der verheerenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Künstler*innen hat das Europäische Parlament Überlegungen angestellt, wie bessere Arbeitsbedingungen für Künstler*innen gewährleistet werden können, ohne die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Arbeitsrechts und der Kulturpolitik in Frage zu stellen.
Eine vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebene Studie, die im März 2021 veröffentlicht wurde, diente als Bezugspunkt für die Ausarbeitung eines Berichts, mit der die luxemburgische Europa-Abgeordnete Monica Semedo betraut wurde. Dieser Bericht, der vom Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT) am 27. September 2021 angenommen wurde, wurde dem Europäischen Parlament nun zur Abstimmung vorgelegt. Mit Verweis auf die prekäre Lage der professionellen Künstler*innen, die sich durch die Gesundheitskrise noch weiter verdeutlichte und verschärfte, wurde darin zur Schaffung eines europäischen Statuts für Künstler*innen und in vielen anderen Bereichen zum Handeln aufgerufen.
Freizügigkeit innerhalb der EU: Visa und Arbeitserlaubnis, Besteuerung, Konsolidierung der Sozialversicherungs , Pensions- und Arbeitslosenversicherungsansprüche, Anerkennung von Diplomen, Bereitstellung von Informationen über die Freizügigkeit von Künstler*innen.
Urheberrecht und verwandte Schutzrechte: Im Zusammenhang mit unlauteren Vertragspraktiken bieten Streaming-Plattformen Künstler*innen kein angemessenes Einkommen. Im Bericht zeigt man sich besorgt über Buy-out-Klauseln (Urheber) und pauschale Abtretungen von Rechten (ausübende Künstler*innen).
Tarifverhandlungen: Der Bericht unterstützt die Initiative der Kommission, selbständigen Künstler*innen und Kulturschaffenden den Zugang zu Tarifverhandlungen zu ermöglichen (was derzeit durch eine strenge Auslegung des EU-Wettbewerbsrechts behindert wird), und verweist auf der Notwendigkeit eines möglichst umfassenden Ansatzes.
Künstlerische Freiheit: Der Bericht fordert eine bessere Gewährleistung und Verteidigung des Rechts der Künstler*innen auf freie Meinungsäußerung.
Die Fragen, die der Bericht zu Recht behandelt, sind seit langem Gegenstand von Empfehlungen der Internationalen Föderation der Musiker*innen (FIM) und ihrer Partner*innen. Die Lage des Sektors, der durch die COVID-Krise stark geschwächt ist, macht nun dringende Maßnahmen erforderlich. In diesem Sinne fordert die FIM die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, diesen Bericht durch ihre Stimme zu unterstützen und bittet die Kommission, ihn zu berücksichtigen und darauf mit konkreten Maßnahmen zu reagieren.
Quellen:
Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Internationale Föderation der Musiker*innen (FIM);
564. Plenartagung des EWSA
Die 564. Plenartagung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) findet von 20. – 21. Oktober 2021 statt.
Auf der Tagesordnung stehen u.a. folgende Punkte:
- Debatte über die Zukunft der EU-Handelspolitik in einer sich wandelnden globalen Realität (im Zusammenhang mit der Stellungnahme REX/535) mit Jean-Marie Paugam, stellvertretender Generaldirektor der Welthandelsorganisation (WTO), am Mittwoch, 20. Oktober um 15:00 Uhr
- Debatte über die langfristige Strategie für den ländlichen Raum (im Zusammenhang mit der Stellungnahme NAT/820) mit Janusz Wojciechowski, Kommissar für Landwirtschaft, am Donnerstag, 21. Oktober um 10:00 Uhr
- Debatte über die neue Industriestrategie (im Zusammenhang mit den Stellungnahmen INT/935 und CCMI/185) mit Padmashree Gehl Sampath, Berkman Klein Fellow, Harvard Universität, am Donnerstag, 21. Oktober um 11:15 Uhr
Stellungnahmen
Darüber hinaus werden im Rahmen der Plenartagung u.a. folgende Stellungnahmen behandelt:
- Die nächste Generation von Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung – Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans
Strategische Autonomie sowie Sicherheit und Nachhaltigkeit der Lebensmittelversorgung - Blended Learning
Der EWSA begrüßt die Absicht des Vorschlags, die Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) und andere EU-Initiativen umzusetzen, die darauf abzielen, eine qualitativ hochwertige und integrative Bildung im Rahmen des grünen und digitalen Wandels zu verwirklichen. Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Blended Learning („gemischtes Lernen“) weder den sozialen Wert der Bildung noch die Relevanz des Präsenzunterrichts beeinträchtigt. Sie müssen dafür sorgen, dass Blended Learning die Qualität und die Eingliederung der Bildung, insbesondere für bedürftige Kinder, fördert. Der EWSA stellt fest, dass gut entwickeltes Blended Learning durch nachhaltige öffentliche Investitionen unterstützt werden muss und in den Lehrplänen mit einem gesamtschulischen Ansatz umgesetzt werden sollte, der die Bedürfnisse von Lehrer*innen, Schüler*innen und deren Familien berücksichtigt. - Die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des 5G-Ökosystems
- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz – Strategischer Rahmen der EU 2021-2027
In dieser Stellungnahme wird der neue strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021-2027 kommentiert. Der Rahmen legt die wichtigsten Maßnahmen fest, die zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer*innen in den kommenden Jahren erforderlich sind, und konzentriert sich auf drei Ziele: die Bewältigung des Wandels, der durch den ökologischen, digitalen und demografischen Wandel sowie durch Veränderungen in der traditionellen Arbeitsumgebung verursacht wird, die Verbesserung der Prävention von Unfällen und Krankheiten und die Erhöhung der Reaktionsbereitschaft für mögliche künftige Krisen. Der EWSA stimmt der im strategischen Rahmen dargelegten Vision im Großen und Ganzen zu, schlägt aber auch zusätzliche Maßnahmen und Initiativen vor, die in die Strategie integriert werden sollten. - Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021
Der EWSA ist der festen Überzeugung, dass der nächste Semesterzyklus ein wichtiges Instrument für die Umsetzung der Wiederaufbau- und Resilienzfazilität ist. Er ist jedoch nach wie vor besorgt über die mangelnde Klarheit in den meisten Mitgliedstaaten in Bezug auf die Governance-Systeme ihrer nationalen Aufbau- und Resilienzpläne und die Verteilung der Zuständigkeiten für deren Umsetzung. Der EWSA weist auch darauf hin, dass die Fortschritte bei der Umsetzung gemessen werden müssen, wofür gute Überwachungsindikatoren erforderlich sind; in diesem Zusammenhang begrüßt er die Initiative „Aufbau- und Resilienzanzieger“. Darüber hinaus hat die COVID-19-Krise deutlich gemacht, dass eine starke Industriepolitik notwendig ist, um bei vielen Produkten und Dienstleistungen die Abhängigkeit von anderen Wirtschaftsräumen zu vermeiden. - Nachhaltige Flugkraftstoffe – „ReFuelEU Aviation“
- Mitteilung im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA)
- Eine ganzheitliche Strategie für nachhaltige ländliche und städtische Entwicklung
- Mitteilung über eine Strategie für die Zukunft des Schengen-Raums und Änderung der Verordnung zur Festlegung des Schengen-Evaluierungsmechanismus
Diese Stellungnahme befasst sich mit der neuen Strategie für die Zukunft von Schengen, die die Europäische Kommission im Juni letzten Jahres veröffentlicht hat. Die Strategie ist Teil einer umfassenderen Anstrengung zur Aktualisierung und Stärkung von Schengen, zu der auch ein Vorschlag zur Änderung der Verordnung über den Schengener Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus gehört. In dieser Stellungnahme begrüßt der EWSA die Strategie der Kommission für einen voll funktionsfähigen und widerstandsfähigen Schengen-Raum und bekräftigt seine volle Unterstützung für die Grundsätze der Schengen-Zusammenarbeit. Dennoch werden in der Stellungnahme auch einige Bedenken geäußert, wie z.B. Berichte über Grundrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen, die teilweise Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Mitgliedstaaten und die damit verbundenen negativen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen auf Unternehmen und insbesondere Grenzgänger*innen, Grenzgemeinden und Euroregionen.
Produktsicherheitsrichtlinie/Überarbeitung
In seiner Stellungnahme begrüßt der EWSA den Vorschlag für eine Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), da sie die derzeitige Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit (GPSD) aktualisiert und verbessern kann, insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen und neuen Entwicklungen auf den Märkten und in der Technologie. - Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 2021
- Neugestaltung des haushaltspolitischen Rahmens der EU für einen nachhaltigen Aufschwung und einen gerechten Übergang
Quellen:
Europäische Kommission, Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA);
Rückfragen:
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Internationales, EU und Daseinsvorsorge
Thomas Kattnig
Mitglied Bundespräsidium
thomas.kattnig@younion.at
www.younion.at
https://www.facebook.com/younion.at/
https://twitter.com/younion_at
Ausgabe: 21. Oktober 2021