Neue Ärztearbeitszeiten und -gehälter
- Jegliche Anwesenheit im Krankenhaus ist künftig bezahlte Dienstzeit. Jede Stunde über der Sollarbeitszeit ist eine Überstunde.
- Klare Regelung von Feiertagen: Feiertage, die auf Arbeitstage fallen, vermindern die monatliche Sollarbeitszeit in diesem Kalendermonat.
- Bezahlung sämtlicher erbrachter Stunden auf Basis tatsächlich geleisteter Stunden und einer 40-Stunden-Woche.
- Erhöhung des Grundgehaltes um 19% bis 29%.
- Überstunden werden deutlich besser bezahlt (bis zu 90 Euro).
- Für jeden geleisteten Nachtdienst gibt es zwei Gutstunden.
- Entgegen der ursprünglichen Absicht der Dienstgeberin, Einschränkungen vorzunehmen, bleibt Nebenbeschäftigung erlaubt.
- Entgegen der Absicht der Dienstgeberin werden keine Konkurrenzklauseln eingeführt.
- Die geplante Erhöhung des Hausanteils auf 25 Prozent wurde verhindert. Der Hausanteil bleibt unverändert.
- Die geplante Einführung von Rufbereitschaften konnte verhindert werden.
- Für Weiterbildung werden 6,5 Tage zur Verfügung gestellt.
- TurnusärztInnen erhalten fünf Tage Prüfungsurlaub.